Allgemeine Berichte | 08.08.2018

Prof. Dr. Wolfgang Schmid referierte bei der Kaiser Ruprecht Bruderschaft

Von Kurfürsten, Festmählern und sibirischen Eichhörnchen

Festmahl zu Ehren von Erzbischof Balduin von Trier (mit roter Kopfbedeckung) mit reitenden Dienern – kolorierte Zeichnung, um 1340. Alexander Thon M.A., Lahnstein

Rhens. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe dieses Jahres konnte die Kaiser Ruprecht Bruderschaft zu Rhens mit Prof. Dr. Wolfgang Schmid einen weiteren hochkarätigen Gast begrüßen.

Der in Winningen lebende Historiker, derzeit Gastdozent an der Universität Luxemburg, referierte in Rhens über das Thema „Die Bilderhandschrift von Kaiser Heinrichs Romfahrt als Quelle zur deutschen Verfassungsgeschichte“.

Illustriert mit zahlreichem Bildmaterial stellte Schmid die im Auftrag Erzbischofs Balduins von Trier (1307-1354) entstandene Handschrift vor, die ursprünglich einer Urkundensammlung des Bischofs vorgebunden war. Sie gehört zu den bedeutendsten Schätzen des Landeshauptarchivs Koblenz und schildert die Geschichte der Romfahrt König Heinrichs VII.

Die Bilderhandschrift entstand vermutlich um 1340 im Vorfeld der Königswahl Karls IV. und sollte die Qualitäten des Kandidaten aus dem Hause Luxemburg unter Beweis stellen.

Schmid widmete sich in seinen Ausführungen zunächst dem Prolog der Handschrift, in dem die Bischofsweihe Balduins und die Königswahl Heinrichs dargestellt sind.

Das berühmte und für die deutsche Verfassungsgeschichte wichtige Bild mit den sieben Kurfürsten, die Graf Heinrich von Luxemburg im Jahr 1308 zum römisch-deutschen König gewählt haben, ist tatsächlich eine Inszenierung, es erinnert an eine heutige Pressekonferenz. Dabei wurde der böhmische König ergänzt, der damals gar nicht anwesend war.

Große Bedeutung besaß im höfischen Zeremoniell das Festmahl, das auf einer weiteren Abbildung dargestellt wird: Die Diener, welche die Speisen auf Pferden (!) servieren, haben die Forschung bisher stets vor ein Rätsel gestellt. Eine Erklärung dafür bietet das Gesetzbuch „Goldene Bulle“ von 1356, in dem die Aufgaben der Kurfürsten, die zudem Inhaber der Hofämter waren, bei einem Festmahl des Königs beschrieben werden: Der Kurfürst von Sachsen sollte als Marschall einen Haufen Hafer aufschütten und einen silbernen Stab halten, an dem während des Festmahls die Siegel der Kurfürsten befestigt wurden.

Der Markgraf von Brandenburg sollte als Kämmerer zu Pferd ein Handwaschbecken und ein Handtuch bringen. Der Pfalzgraf bei Rhein sollte als Truchsess ebenfalls zu Pferd vier schwere, mit Speisen gefüllte Silberschüsseln servieren und der König von Böhmen als Mundschenk einen Pokal mit Wasser und Wein auftragen.

Einheitliche Kleidung des Kurfürstenkollegiums

Abschließend richtete Schmid den Blick auf die einheitliche Kleidung des Kurfürstenkollegiums.

Diese tragen lange graue Mäntel, die in den Falten ein Pelzfutter erkennen lassen, sowie über der Schulter einen Überwurf ebenfalls aus Pelz. Die bisherige Annahme, es handele sich dabei um Hermelinpelze, kann allerdings nicht aufrecht erhalten werden. Denn durch die Lieder der Minnesänger wissen wir nicht nur um die hohe Wertschätzung der Pelze, die vor allem von Männern getragen wurden. Wir erfahren außerdem, dass es sich um die besonders begehrten Eichhörnchenfelle handelte, allerdings nicht die rot-braunen aus der einheimischen Population, sondern um grau-blaue aus Sibirien.

Die Urkunden und Rechnungsbücher der Hanse dokumentieren, dass russische Eichhörnchenfelle in ungeheuren Mengen nach Mitteleuropa transportiert wurden.

Der Vortrag zeigte in beeindruckender Deutlichkeit, dass die klassische Verfassungsgeschichte immer noch Überraschungen bietet, wenn man sie mit Fragen der symbolischen Kommunikation konfrontiert und auf ungewöhnliche Gegenstände wie Tafelszenen und Pelzmäntel anwendet. So sind auch in einer wohlbekannten, bereits mehrfach edierten Bilderhandschrift immer noch aufregende Entdeckungen möglich.

Die mehr als 40 anwesenden Gäste dankten dem Referenten für seine sehr anschaulichen Ausführungen mit anhaltendem Applaus und hakten in der nachfolgenden längeren Diskussion bei zahlreichen Detailfragen nach.

Zukünftige Punkte des Veranstaltungsprogramms

Im Rahmen des weiteren Veranstaltungsprogramms der Kaiser Ruprecht Bruderschaft wird am Sonnabend, 11. August von 14 bis 20 Uhr anlässlich der Veranstaltung „Rhein in Flammen“ sowie am Sonntag, 12. August von 10 bis 17 Uhr wieder der Scharfe Turm in Rhens für das Publikum geöffnet. Die anwesenden Mitbrüder führen durch den markanten und bedeutenden Stadtmauerturm und informieren über seine Geschichte.

Am 21. August findet um 18 Uhr der alljährliche Festakt mit der Wahl des neuen Bruderschaftskanzlers am Königstuhl statt. Zu beiden Veranstaltungen lädt die Bruderschaft herzlich alle interessierten Damen und Herren ein. Der Eintritt ist kostenfrei, Gäste sind herzlich willkommen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Bruderschaft www.kaiser-ruprecht-bruderschaft.de oder sind beim Kanzler der Bruderschaft, Tel. (0 26 21) 6 96 86 95, e-mail: ALThon@web.de) zu erhalten.

Pressemitteilung der Kaiser

Ruprecht Bruderschaft zu Rhens

Festmahl zu Ehren von Erzbischof Balduin von Trier (mit roter Kopfbedeckung) mit reitenden Dienern – kolorierte Zeichnung, um 1340. Foto: Alexander Thon M.A., Lahnstein

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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