Allgemeine Berichte | 04.04.2018

Infoveranstaltung für Erziehungsberechtigte

Vorschulische Fördermaßnahmen

Kinder, die zum 1. August 2020 schulpflichtig werden

Wachtberg. Die Gemeinde Wachtberg als Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2020/21 schulpflichtig werden, zu einer Informationsveranstaltung ein. Betroffen hiervon sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 geboren sind. Grundlage ist § 36 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG). Ziel der Informationsveranstaltung ist es, über vorschulische Fördermaßnahmen zu beraten.

Die Veranstaltungen finden statt für die Kindergartenbezirke: Adendorf, Arzdorf, Klein Villip und Fritzdorf: Montag, 16. April, 20 Uhr in der Kindertagesstätte „Die Fabelkinder“, Auf der Hostert 21 in Wachtberg-Adendorf; Berkum, Gimmersdorf, Ließem, Werthhoven und Züllighoven: Mittwoch, 18. April, 20 Uhr im Katholischen Familienzentrum „Sankt Marien“, Am Bollwerk 13 in Wachtberg-Berkum; Holzem, Villip, Villiprott und Pech: Montag, 23. April, 20 Uhr im Familienzentrum „Drachenfelser Ländchen“, Zwischen den Hüllen 1-9 in Wachtberg-Villip. Bei Fragen stehen im Wachtberger Rathaus Frau Klemmer, Tel. (02 28) 9 54 41 75 oder Frau Radermacher Tel. (02 28) 9 54 41 88 gerne zur Verfügung. Pressemitteilung

der Gemeinde Wachtberg

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