Allgemeine Berichte | 14.03.2018

Gemeinde Wachtberg

Vorschulische Förderung

Infoveranstaltungen für Erziehungsberechtigte am 21. März

Wachtberg. Die Gemeinde Wachtberg als Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig werden, zu Informationsveranstaltungen ein.

Eingeladen sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 geboren sind. Grundlage ist § 36 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG). Ziel der Veranstaltung ist es, über vorschulische Fördermaßnahmen zu informieren.

Termin für Niederbachem, Kürrighoven und Oberbachem

Die erste Informationsveranstaltung dieser Reihe findet am Mittwoch, 21. März für die Erziehungsberechtigten aus den Ortsteilen Niederbachem, Kürrighoven und Oberbachem um 20 Uhr in der GGS Niederbachem „Drachenfelsschule“, Langenbergsweg 2 in Niederbachem statt.

Termine der anderen Wachtberger Ortsteile

Die weiteren Informationsveranstaltungen für die anderen Wachtberger Ortsteile finden im April statt. Die einzelnen Termine werden zeitnah veröffentlicht; die jeweiligen Erziehungsberechtigten erhalten parallel dazu persönliche Einladungen.

Bei Fragen stehen im Wachtberger Rathaus, Fachbereich III – Bildung, Jugend und Sport, Frau Klemmer, Tel. (02 28) 95 44 17 5 sowie Frau Radermacher, Tel. (02 28) 95 44 18 8 gerne zur Verfügung. Pressemitteilung Gemeinde

Wachtberg

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