Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute gibt wertvolle Tipps

WM: Von Fanjubel auf Autobahnen ist abzuraten

Alkohol und Versicherungen vertragen sich nicht

16.06.2018 - 10:26

Koblenz . Die WM ist gestartet: Viele werden in den kommenden Wochen ihrer Begeisterung mit Fahnen am Auto ausdrücken. Doch dies kann Folgen haben: „Bricht eine Autofahne ab und verletzt andere Verkehrsteilnehmer oder beschädigt ein dahinter fahrendes Fahrzeug, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein“, informiert Martin Winninger, Sprecher des Bezirks Koblenz im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Lädt jedoch dieselbe Fahnenbefestigung zum Einbruch in das Fan-Vehikel, wirkt das nicht nur als Spaßbremse. Der Fußballfreund bleibt auch auf seinem Schaden sitzen. „Weil bereits ein kleiner Fensterspalt das Einbruchsrisiko erhöht, muss sich der Autofahrer dann grobe Fahrlässigkeit von seiner Versicherungsgesellschaft vorwerfen lassen“, betont Winninger. Die Kaskoversicherung kann dann die Schadensumme entsprechend den Schuldumständen vermindern oder die Schadenregulierung komplett verweigern.

Ganz anders sieht die ‚Flaggenparade‘ auf Autobahnen aus. Dort kann die Fahne aufgrund der höheren Geschwindigkeit leicht abbrechen und andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar zu einem Unfall führen. Von Autobahnfahrten mit Beflaggung ist daher dringend abzuraten, da es als ‚grobe Fahrlässigkeit‘ ausgelegt werden kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass mit Fahnen am Auto die freie Sicht und sonstige Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt werden.

Auch der Alkoholkonsum kann - anders als gedacht - zu Unannehmlichkeiten führen, insbesondere bei Unfällen mit teuren Folgen. Als Autofahrer sollte er aus bekannten Gründen selbstverständlich tabu sein. Versicherungen können von alkoholisierten Lenkern im Schadensfall bis zu einer Höchstsumme von 5.000 Euro verlangen, wenn ihr Drogenkonsum ursächlich für den Unfall war und außerdem Leistungen aus der eigenen Kasko-Versicherung mindern. Denn Autofahren unter Alkoholeinfluss stellt eine grobe Verletzung der Obliegenheitspflichten dar.

Und auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und anderer Drogen die Zahlungen verweigern. „Und der Versicherte muss selbst beweisen, dass der Unfall auch ohne Rauschgift eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält“, sagt Winninger. Daher der Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“


Schutz auf Fanpartys


Doch auch ohne Auto und anderer Fortbewegungsmittel können einige Malheurs passieren: Beispielsweise können bei Public Viewing Langfinger die Unaufmerksamkeit von Fans ausnutzen und Portemonnaies, Smartphones oder Fotoapparate entwenden. „Dann kann nur derjenige Ersatz von der Versicherung erwarten, der eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt nämlich den Schadenersatz auch außerhalb der eigenen vier Wänden als eine Außenversicherung i.d.R. bis zu einer Höhe von 1.000 Euro“, so Winninger. „Voraussetzung ist allerdings – neben einer polizeilichen Anzeige - , dass das Portemonnaie durch einen Raubüberfall entwendet wurde, also der Beklaute durch den Dieb bedroht wurde. Einfacher Diebstahl reicht für die Deckung durch die Hausratversicherung nicht aus. Deshalb sind Zeugen für die Schadenregulierung wichtig.“

Wenn im Siegesrausch die Kleidung mit Bier, Currywurst und Ketchup ruiniert wurde, haftet immer der Verursacher für Schäden, die er anderen zufügt. Hat der Schädigende eine private Haftpflichtversicherung und hat das Bier nur versehentlich und ohne Vorsatz über die Kleidung gekippt, kommt dafür seine Versicherung auf.

Erleidet man während der Feiern einen Unfall und muss sogar ins Krankenhaus, sind am besten die dran, die eine private Unfallversicherung haben, weil sie unabhängig von Verschulden zahlt. Wird man sogar Invalide, übernimmt sie je nach gewähltem Leistungsumfang weitere Kosten für Haus/Wohnungsumbau, Pflegepersonal, Berufsumschulung etc.

Daneben übernehmen die private Krankenversicherung bzw. Krankenkasse die Kosten für die Krankenhausbehandlung. Gibt es für die Verletzung einen Verursacher, trägt seine private Haftpflichtversicherung alle Kosten, die mit diesem Malheur zusammenhängen. Verfügt der Schädigende nicht über diese elementare Versicherung kann man auch die eigene Privathaftpflicht in Anspruch nehmen, wenn man den Zusatzbaustein „Forderungsausfalldeckung“ in seinem Versicherungsvertrag eingeschlossen hat.

„Umgekehrt ist sie auch dafür zuständig, wenn man selbst im Siegesrausch andere aus Versehen verletzt. Sie trägt dann die Kosten für die Behandlung – sogar bis zu einer lebenslangen Rente“, betont Winninger. „Die private Haftpflichtversicherung sollte daher in keinem Haushalt fehlen. Denn eine unbeabsichtigte Schädigung kann schnell passieren, insbesondere auf Fanpartys.“

Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute

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