Allgemeine Berichte | 12.06.2025

Wäller setzen sich für Pfarrer in Kirchenvorständen ein

Antrag aus dem Westerwald und anderer Dekanate hat auf der Kirchensynode Erfolg

Westerwaldkreis. Pfarrerinnen und Pfarrer, die neu ihren Dienst angetreten haben, können auch künftig in ihre Kirchenvorstände (KV) berufen werden. Zu verdanken ist das einer Gesetzesinitiative aus den Reihen der Synode, die vom Wäller Synodalen Dieter Eller bei der jüngsten Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau eingebracht wurde. Gestützt wurde die Initiative von Anträgen der Evangelischen Dekanate Westerwald, Nassauer Land und Ingelheim-Oppenheim. Damit ist eine rechtliche Unklarheit, nach der neue Pfarrpersonen nicht mehr Mitglieder des KV sein konnten, vom Tisch.

Auslöser der Initiative war eine Änderung der Kirchenordnung vom November 2024, die regelt, dass Pfarrpersonen künftig keine gesetzten Mitglieder ihrer Kirchenvorstände mehr sind. Außerdem regelt eine Übergangsregelung im Paragraf 56 der Kirchengemeindeordnung, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, die am 1. Januar 2025 bereits im Kirchenvorstand waren, diesem auch weiterhin angehören. Dieter Eller schildert das Problem: „Für Pfarrpersonen, die ihren Dienst nach diesem Datum angetreten haben, war keine stimmberechtigte Mitgliedschaft möglich.“ Im Westerwald betrifft das aktuell die neu besetzten Stellen in Unnau, Bad Marienberg und Stein-Neunkirch.

Zum Hintergrund: Die Wäller Kirchengemeinden schließen sich derzeit zu neuen Rechtsformen zusammen. So lang diese Rechtsformen noch nicht umgesetzt sind, konnten die nach dem 1. Januar 2025 neu beauftragten PfarrerInnen im gemeindlichen Dienst laut der bisherigen Übergangsregelung nicht explizit in den Kirchenvorstand, also ins Leitungsgremium der Gemeinde, berufen werden. Pfarrer, die bereits im Kirchenvorstand sind, bleiben dort auch weiterhin. „Schwierig ist, dass die neuen Pfarrpersonen in diesem Paragrafen der Kirchengemeindeordnung einfach nicht erwähnt und damit auch nicht erfasst wurden“, sagt Dieter Eller. „Für diese Pfarrerinnen und Pfarrer gab’s also keine rechtssichere Regelung – und somit keine Möglichkeit, in den Kirchenvorstand berufen zu werden. In solchen Gemeinden fällt die Verantwortung somit auf gewählte oder berufene ehrenamtlich tätige Mitglieder. Eine völlig andere Rechtslage im Vergleich zum Zeitpunkt deren Berufung oder Wahl. Das führt zu einer großen Verunsicherung der ehrenamtlichen Kirchenvorstandsmitglieder – gerade in Zeiten des Umbruchs“, glaubt Eller. „Stattdessen erwarten diese Menschen eine klare Motivation und Unterstützung durch ihre Pfarrpersonen, die sich in der vollen Mitgliedschaft und gegebenenfalls auch im Vorsitz des Kirchenvorstands äußert.“

Die Gesetzesinitiative aus den Reihen der Synode wurde auf der Tagung in drei Lesungen beraten. Mit Erfolg: „Nachdem ich die Initiative eingebracht hatte, folgte eine kontroverse Debatte“, erinnert sich Dieter Eller, der die Initiative während der Synode vorgestellt hatte. „An deren Ende stimmte die Synode dann dem neuen Entwurf mit 53 Ja-, 26 Neinstimmen und vier Enthaltungen zu. Das Gesetz wurde nun um den Passus ergänzt, dass Pfarrer nun in den Kirchenvorstand berufen werden können – auch wenn ihre Stellen erst nach dem November 2024 besetzt wurden.“

Die Wäller Synodalen blicken also zufrieden auf die Kirchensynode zurück: „Die Synode hat sich korrigiert, und der Initiative aus dem Westerwald wurde zugestimmt“, sagt Eller. „Das ist ein kleiner, aber schöner Erfolg!“

Pressemitteilung

Evangelisches

Dekanat Westerwald

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