Allgemeine Berichte | 10.05.2017

Informationsveranstaltung zum zweiten Pflegestärkungsgesetz

Was ändert sich?

Am 18. Mai um 19 Uhr in die Kapelle des Alten- und Pflegeheimes St. Martin

Ochtendung. Am 1. Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft, das für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich brachte. Im Zentrum des Gesetzes steht die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Orientierte sich die Einstufung pflegebedürftiger Menschen bis Ende 2016 vor allem an ihren körperlichen Einschränkungen, so werden seit diesem Jahr körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten und Beeinträchtigungen gleichermaßen in die Beurteilung einbezogen. Dabei geht das neue Begutachtungsverfahren weg vom minutiösen Zeitaufwand hin zur Messung der Selbstständigkeit in der Gestaltung verschiedener Lebensbereiche. Welche Erfahrungen gibt es inzwischen mit dem neuen Begutachtungsassessment? Wer stellt sich besser – wer schlechter?

Eine weitere Veränderung stellt die Umwandlung bzw. Überleitung der drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade dar. Was ändert sich dadurch bei der Begutachtung pflegebedürftiger Menschen und wie errechnet sich der jeweilige Pflegegrad? Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung in den fünf Pflegegraden?

Antworten auf diese Fragen sowie einen Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen gibt Rechtsanwältin Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Zu dieser Informationsveranstaltung laden die Veranstalterinnen und Veranstalter der Ochtendunger Vortragsreihe am Donnerstag, den 18. Mai um 19 Uhr in die Kapelle des Alten- und Pflegeheimes St. Martin, Ochtendung, ein. Der Vortrag ist auch für Gehörlose geeignet und wird von Gebärdendolmetscherinnen simultan übersetzt. Im Anschluss laden die Organisatorinnen Margot Herzog-Sauer, Heimleiterin des Alten- und Pflegeheimes St. Martin, und Martina Pickhardt, Pflegestützpunkt Maifeld, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Imbiss ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen sind erhältlich bei:

Margot Herzog-Sauer, Alten- und Pflegeheim St. Martin in Ochtendung, Telefon: 0 26 25/ 95 87-0; Martina Pickhardt, Pflegestützpunkt Maifeld, Telefon: 0 26 54/ 96 04 89.

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