Allgemeine Berichte | 08.02.2024, 12:11 Uhr

Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg

Rheinland-Pfalz. Im Juni endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale hat daher unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kabel die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus bietet sie ein Webseminar zu dem Thema an. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in dem Web-Seminar über das Ende des Nebenkostenprivilegs und beantwortet Fragen der Betroffenen. Die Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden. Das Web-Seminar findet am Mittwoch, 21. Februar 2024, um 15:00 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Pressemitteilung

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