Allgemeine Berichte | 25.11.2016

Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig

Was bleibt, was ändert sich?

Informationsveranstaltungen zu Leistungen der Pflegeversicherung

Sinzig. Zur Veranstaltung „Pflegestärkungsgesetz II: Leistungen der Pflegeversicherung – Was bleibt, was ändert sich?“ lädt der Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig am 7. Dezember ab 17.30 Uhr ins Sinziger Schloss und am 14. Dezember ab 17.30 Uhr ins Foyer der Rheinhalle Remagen. Die beiden Referentinnen Uta Vogel und Ilhana Rascic vom Pflegestützpunkt werden für alle Fragen rund um das Pflegestärkungsgesetz II zur Verfügung stehen. Uta Vogel: „Die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes bringt ab 2017 eine Vielzahl an Veränderungen. So werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt, auch Pflegegelder und Pflegesachleistungen sowie die Begutachtungsgrundlagen unterliegen einer Veränderung. Wir wollen an dem Abend einen Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen geben.“ Für die kostenfreien Informationsveranstaltungen ist keine Anmeldung erforderlich. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale, kostenfreie und vertrauliche Beratungsstelle rund um die Themen der Pflege, Versorgung und Finanzierung. Weitere Informationen beim Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig, Lindenstraße 7, Sinzig, Tel. (0 26 42) 99 11 56.

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