Allgemeine Berichte | 08.05.2024

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Kreis Neuwied. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - fälschlicherweise als „Heizungsgesetz“ bekannt geworden - regelt hauptsächlich den Wärmedämmstandard und die Heizungstechnik aller beheizten oder klimatisierten Gebäude. Die Vorgaben unterscheiden zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Das GEG gilt seit 2020 und wurde zum Januar 2024 vor allem bezüglich der Heizung novelliert. Es soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und so auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas reduzieren. Seit Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Aber das ist kein Grund zur Panik. Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht werden und eine kaputte Heizung kann repariert werden, solange das möglich ist. Und es gibt mehrjährige Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Aber spätestens ab dem Jahr 2045 dürfen gar keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut und alle Heizungen müssen ab dann mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sollte auch jetzt schon bei der Planung einer neuen Heizung bedacht werden. Denn in der Regel läuft eine neue Heizung 20 Jahre oder mehr.

Seit Januar 2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt

es Fristen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sind.

Weitere Details zu den neuen Vorgaben zur Heizungstechnik erläutern Ihnen auch gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung oder unsere digitalen Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizung.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten telefonischen Sprechstunden wie folgt statt:

• In Asbach am 15. Mai von 13:45 bis 16:45 Uhr.

• In Bad Hönningen am 05. Juni von 8:15 bis 12 Uhr.

• In Dierdorf am 23. Mai von 15 bis 18 Uhr.

• In Rengsdorf am 16. Mai von 15 bis 18 Uhr.

Außerdem findet die Beratung in Neuwied am 22. Mai von 12.30 bis 17:45 Uhr persönlich statt.

Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).

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