Allgemeine Berichte | 19.03.2021

Gut informiert für den Pflegefall

Was tun wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht?

Online-Veranstaltung am Donnerstag, 8. April um 18 Uhr

Rhein-Lahn-Kreis. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit reichen die Leistungen der Pflegeversicherung häufig nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Insbesondere bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung liegt der Eigenanteil oft über dem eigenen Einkommen. Was tun, wenn die Einkünfte nicht reichen oder die Rücklagen verbraucht sind?

Die Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis laden gemeinsam mit der Regionalen Pflegekonferenz und den Demenz Netzwerken Rhein-Lahn am Donnerstag, 8. April um 18 Uhr, zu einer Online-Veranstaltung via Zoom ein, um diesen Fragen nachzugehen.

Marcus Müller (Referatsleiter - Hilfe zur Pflege - bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises) informiert im Rahmen der Regionalen Pflegekonferenz, wie die Sozialhilfe unterstützen kann, und worauf Betroffene und Angehörige in diesem Zusammenhang achten müssen.

Seit 2020 sorgt das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ dafür, dass Kinder erst ab sehr hohen Einkünften zum Unterhalt herangezogen werden. Aber wie ist die Unterhalts-Situation bei (Ehe-)Partnern und Lebensgemeinschaften? Wann müssen zurückliegende Schenkungen zurückgegeben werden? Was passiert mit einer Bestattungsvorsorge? Und was bedeutet „Kostenersatz durch Erben“?

Anmeldungen bei: badems@demenz.rhein-lahn.de oder: lahnstein@demenz-rhein-lahn.de.

Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises

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