Allgemeine Berichte | 23.07.2019

Die Verbraucherzentrale informiert

Was tun, wenn der Stromversorger den Preis trotz Garantie ändert?

Koblenz. Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden mit Versprechungen wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder mit verheißungsvollen „Preisgarantien“. Dass der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen besteht und Garantien oft nur für einen Teil des Preises gelten, ist vielen unbekannt. „In der Regel gibt es die Preisgarantie auf weniger als die Hälfte des vereinbarten Energiepreises“, informiert Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Versorger weisen allenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kleingedruckten, darauf hin. „Ändert ein Anbieter den Energiepreis haben Kunden in jedem Fall ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht“, stellt Fehrenbach klar. Wer Probleme mit seinem Versorger hat, kann sich an die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung findet jeden 2. Und 4. Mittwoch im Monat in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37 statt. Terminvereinbarung unter Tel. (0 26 1) 1 27 27, per E-Mail an koblenz@vz-rlp.de ist erforderlich. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp können ebenfalls Termine vereinbart werden – auch zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers. Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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