Wasserleitungen im Winter vor Frost schützen
VG Puderbach. Vorkehrungen zum Schutz von Wasserleitungen im Winter sind unerlässlich, wie die Verbandsgemeindewerke Puderbach mitteilten. Wasserleitungen sowie Wasserzähler benötigen besondere Aufmerksamkeit, um Frostschäden zu verhindern, die in vielen Fällen vermeidbar sind. Die entstehenden Kosten durch derartige Schäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen liegen in der Verantwortung des Anschlussinhabers.
Zur Prävention gegen Frostgefahr sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass beschädigte Fensterscheiben repariert und Kellertüren, die nicht richtig schließen, instand gesetzt werden. Zudem ist es wichtig, Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern stets geschlossen zu halten. Eine zusätzliche Isolierung dieser Komponenten mit wasserabweisenden Stoffen wie Kork oder Glaswolle wird empfohlen. Wasserzählerschächte im Freien sollten sorgfältig abgedeckt, mit Stroh ausgelegt oder mit einem hölzernen Zwischenboden versehen werden, während die Zugänglichkeit der Absperrhähne und Wasserzähler gewährleistet bleiben muss.
Im Falle von strengem Frost sind weitere Schritte notwendig. Dazu gehört das Abdichten von Türen und Fenstern in Kellerräumen sowie in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern. Hauptabsperrhähne sollten nach Möglichkeit in der Nacht und auch tagsüber geschlossen, Steigleitungen entleert und Zapfstellen kurz geöffnet sowie direkt danach wieder geschlossen werden. Dabei erleichtern Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen deren Lokalisierung. Falls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleert werden müssen, ist dies ebenfalls durchzuführen.
Beim Wiederaufnehmen des Betriebs der Hausinnenleitungen ist es ratsam, das Wasser langsam fließen zu lassen, die höchstgelegene Zapfstelle zu entlüften und Leerlaufhähne zu schließen. Falls Wasserleitungen doch einfrieren sollten, ist es wichtig, diese niemals mit einer Lötlampe oder offenem Feuer aufzutauen, sondern stattdessen einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Das Wasserwerk kann entsprechende Handwerker vermitteln. Für die Behebung von Frostschäden an Hausanschlussleitungen ist ausschließlich das Wasserwerk zuständig. Um sowohl individuelle als auch allgemeine Interessen zu schützen, wird die Beachtung dieser Regeln eindringlich empfohlen. BA
