Allgemeine Berichte | 29.11.2017

Die Stadtwerke Meckenheim informieren

Wasserzähler selbst ablesen

Verbrauchswerte lassen sich einfach übermitteln

Meckenheim. Im Zuge der Verbrauchsabrechnung steht zum Jahresende die Ablesung der Wasserzähler an. Die Stadtwerke Meckenheim benötigen dabei Mithilfe und bitten die Bürger, die Zählerstände selbst zu ermitteln, diese auf den (ab 29. November zugesandten) Ablesekarten zu notieren und die Karten bis spätestens 13. Dezember an die Stadtwerke, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zurückzusenden oder dort abzugeben.

Alternativ können die Meckenheimer Bürger ihren Wasserverbrauch zwischen Mittwoch, 29. November, und Sonntag, 31. Dezember, auch online den Stadtwerken der Stadt Meckenheim übermitteln. Dazu müssen sie lediglich die Homepage www.meckenheim.de aufrufen. Damit entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.

Eine telefonische Annahme der Zählerstände ist nicht möglich. Darauf machen die Stadtwerke der Stadt Meckenheim ausdrücklich aufmerksam.

Sollte der Zählerstand nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, wird der Wasserverbrauch nach dem Durchschnitt des Jahresverbrauchs der vergangenen Jahre geschätzt.

Für die Übermittlung der Zählerstände für die Gartenbewässerung wenden sich die Bürger an das Steueramt der Stadt Meckenheim. Dort werden ihnen entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt.

Frostwarnung

Auf die Gefahren des Frostes weisen die Stadtwerke ebenfalls hin. Gefährdet sind insbesondere Wassermesser, freiliegende Bau- und Gartenwasseranschlüsse. Es wird darum gebeten, durch wirksame Vorsichtsmaßnahmen vorzubeugen. Frostschäden gehen in jedem Fall zulasten des Anschlussnehmers.

Härtegrad des Trinkwassers

Das Trinkwasser wird vom Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg bezogen. Im Normalfall hat das nach Meckenheim gelieferte Trinkwasser einen Härtegrad von 6 deutscher Härte; dies entspricht dem Härtebereich 1 – sehr weiches Wasser.

Notrufnummer der Stadtwerke

Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim sind in Notfällen wie bei Wasserrohrbrüchen, nicht jedoch für Rückfragen zu Gebührenbescheiden, auch außerhalb der Dienstzeit der Stadtverwaltung Meckenheim unter Tel. (0 22 25) 91 71 75 zu erreichen.

Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim

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