Allgemeine Berichte | 19.02.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wegweiser durch den Förderdschungel

Region. Energiesparen soll belohnt werden: Deshalb gibt es für den bau- oder sanierungswilligen Bürger viele unterschiedliche öffentliche Förderprogramme. Diese werden von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise auch von Energieversorgern angeboten. Förderfähig sind sparsame Neubauten, umfassende Sanierungen von bestehenden Gebäuden, aber auch einzelne Maßnahmen, wie die Modernisierung der Heizungsanlage oder der Fensteraustausch.

Zwei Angebote sind deutschlandweit verfügbar: die Programme der KfW-Bank sowie die des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet zum einen sehr günstige Kredite, zum anderen gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Die Zinsvergünstigungen wirken beim aktuell niedrigen Zinsniveau zunächst nicht attraktiv. Allerdings gibt es bei umfassenden Modernisierungen zum Teil hohe Tilgungszuschüsse. Das BAFA hingegen fördert bestimmte Einzelmaßnahmen, vor allem im Bereich erneuerbare Energien. Außerdem koordiniert das BAFA zwei öffentlich geförderte Energieberatungsangebote: die Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie die BAFA-Vor-Ort-Beratung.

Problematisch ist, dass für Laien die Programmvielfalt sowie die detaillierten Rahmenbedingungen kaum verständlich sind. Die Energieexperten raten deshalb zur fachkundigen Beratung vorab. Oft muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Verbraucherzentrale stellt als Einstieg Übersichten über die Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau- und Neubaubereich zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme.

Bei allen Fragen zu Förderprogrammen und dem effizienten Energieeinsatz in privaten Haushalten hilft die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist unabhängig von jeglichem Anbieterinteresse. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 02. März von 13:45 bis 16:45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 2. März von 8:15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 24. März von 15 bis 18 Uhr; in Neuwied in der Kreisverwaltung am 13. April von 14 bis 17:45 Uhr; in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 10. März von 15 bis 18 Uhr; in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 21. April von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der (08 00) 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung Verbraucher-

zentrale Rheinland-Pfalz

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