Allgemeine Berichte | 07.01.2016

Zweckverband der Volkshochschule gab sich neue Satzung und Geschäftsordnung

Weisung der Gemeinde Swisttal für ihre Vertreter war rechtens

Die Musikschule wird auch in der neuen Satzung nicht „untergebuttert“ - Sonderumlage 2016 soll Leistungsfähigkeit wiederherstellen

Rheinbach. Zum Ausklang des Jahres 2015 gab sich der Volkshochschul-Zweckverband Meckenheim-Rheinbach-Swisttal eine neue Satzung und eine neue Geschäftsordnung. Das sei aufgrund von Gesetzesänderungen und wegen einiger kleinerer Umgestaltungen notwendig, so Verbandsvorsteher Stefan Raetz in der jüngsten Sitzung des Gremiums.

Befürchtungen des Musikschul-Elternbeirates konnten zerstreut werden

Die Befürchtung des Sprechers des Musikschul-Elternbeirats, Martin Kötter, die Musikschule werde dabei „untergebuttert“ und ihrer Identität beraubt, konnte allerdings zerstreut werden. Denn eigentlich sollte der Begriff „Musikschule“ in der Satzung nicht mehr vorkommen, die Rede war hier nur noch von einem „Bereich Musik der Volkshochschule“. Doch nachdem das Wort „Musikschule“ nach kurzer Diskussion wieder in den neuen Paragrafen 2 eingebaut worden war, zeigten sich alle zufrieden und segneten die Satzung einstimmig ab. Zumal Raetz klarstellte, es gehe ohnehin um ein gutes Miteinander und nicht um ein sinnvolles Nebeneinander: „Seit der Verschmelzung der früheren Zweckverbände für die Volkshochschule und die Musikschule im Jahre 2006 sind wir eins, und die Musikschule war und ist immer die Musikschule.“ Hier werde nichts untergebuttert, es handele sich auch weiterhin um zwei gleichberechtigte Bereiche.

Zuvor hatte die Verbandsversammlung einen Einspruch der beiden Grünen Sven Kraatz (Swisttal) und Heribert Schiebener (Rheinbach) gegen die in der vorherigen Sitzung beschlossene Gebührensatzung bei drei Enthaltungen zurückgewiesen. Die beiden hatten ihren Antrag vor allem damit begründet, dass die Weisung des Swisttaler Gemeinderates an die von ihr entsandten Mitglieder in der Verbandsversammlung gegen die Satzung des Zweckverbandes verstoße. Dort stehe nämlich nichts von einem Weisungsrecht der Mitgliedskommunen gegenüber ihren entsandten Vertretern.

Plötzlich ein menschliches Bedürfnis verspürt

Kraatz sollte damals auf Beschluss des Swisttaler Haupt- und Finanzausschusses und gegen seinen Willen für den eingebrachten Satzungsentwurf ohne jede Änderung stimmen. Er hatte den Kopf aber aus der Schlinge gezogen, indem er plötzlich just im Moment der Abstimmung ein „menschliches Bedürfnis“ verspürte und kurz den Saal verließ.

Doch Verbandsvorsteher Raetz erkannte das Vorgehen der Gemeinde Swisttal als rechtmäßig an und führte dafür den Paragrafen 113 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ins Feld, die bekanntlich noch über der Satzung stehe. Weil dort schon geregelt sei, dass von einer Kommune entsandte Personen die Interessen ihrer Gemeinde zu verfolgen hätten und daher auch an die Beschlüsse der jeweiligen kommunalen Vertretung und ihrer Ausschüsse gebunden seien, müsse dies nicht mehr in der Zweckverbandssatzung wiederholt werden. So gesehen nähmen die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung eine andere Funktion wahr als ein Rats- oder Ausschussmitglied in einer Kommune.

Künftig soll geheime Abstimmung beantragt werden

„Der Gemeinderat hat also die Möglichkeit, Ihnen Weisungen zu geben. Wie sie damit umgehen, bleibt letztlich Ihnen überlassen“, so Raetz zu Kraatz. Der hatte auch schon eine Idee für die Zukunft: wenn es wieder so einen Fall gebe, werde er geheime Abstimmung beantragen - dann könne jeder so abstimmen, wie er es für richtig halte, weil er nicht mehr nachprüfbar sei, wer wie abgestimmt habe. Allerdings braucht er für diesen Schachzug auch nach der neu beschlossenen Geschäftsordnung die Zustimmung mindestens eines Drittels der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Geändert wurde auch die Honorarordnung für die nebenberuflichen oder nebenamtlichen pädagogischen Mitarbeiter, Kursleiter und Referenten des Bereichs Weiterbildung. In einem ersten Schritt wurden die auch Musik-Honorarkräfte, die Unterricht im Bereich Musik durchführen, in die Satzung aufgenommen. Die Höhe des Honorars wurde zunächst nicht geändert, die Überprüfung der einzelnen Sätze werde in einem nächsten Schritt erfolgen, so VHS-Geschäftsführer Adrian Grüter. Lediglich für Dozenten, die über eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügen, gibt es eine Honorarerhöhung von 21 auf 22,50 Euro pro Stunde. Das werde zum einen vom BAMF so gefordert und sei zum anderen notwendig, um Lehrkräfte für die anstehenden und vom Bundesamt finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge gewinnen zu können oder nicht zu verlieren. Auf den Haushalt des Zweckverbandes habe dies keine Auswirkungen, weil die Kosten hierfür vollständig vom BAMF getragen würden.

Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurden festgestellt

Ohne Diskussion festgestellt wurden die beiden Jahresabschlüsse 2011 und 2012, die beide in ihrer ursprünglichen Fassung von der Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis beanstandet worden waren. Während das Jahr 2011 mit einem Überschuss von 4147,91 Euro abschließt, musste 2012 ein Fehlbetrag in Höhe von 56.022,64 Euro ausgewiesen werden. Insgesamt beläuft sich damit der Fehlbetrag, der seit 2009 aufgelaufen ist, auf 69.355,98 Euro. Er soll durch eine zusätzliche Umlage im kommenden Jahr komplett ausgeglichen werden soll. Dann, so Grüter, werde die Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes wieder hergestellt und das Haushaltssicherungskonzept abgeschlossen sein.

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