Rheinbacher Seniorenforum e. V.
Wichtige Änderungen bei der Pflege
Ab Sonntag, 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II
Rheinbach. Bei der Pflegeversicherung ändern sich am Sonntag, 1. Januar 2017 wichtige Bestimmungen. Das Rheinbacher Seniorenforum möchte auf die wesentlichen Änderungen aufmerksam machen, bei denen die Betroffenen oder ihre Angehörigen noch vor Samstag, 31. Dezember reagieren sollten. Die bisherige Einteilung in drei Pflegstufen wird durch fünf Pflegegrade abgelöst. In den bisherigen Pflegestufen I und II (ab 1. Januar 2017: Pflegegrad 2 bzw. 3) verringern sich ab 1. Januar 2017 die Leistungen für die in Pflegeheimen betreuten Patienten. In der Pflegestufe I (neu: Pflegegrad 2) werden dann 294 Euro weniger und in der Pflegestufe II (neu: Pflegegrad 3) 68 Euro weniger im Monat gezahlt. Wer einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen will oder den Wechsel in ein Heim plant, sollte dies vor Samstag, 31. Dezember entscheiden, um in den Genuss der bis zum Jahresende geltenden günstigeren Bestandsschutzregelungen zu kommen. Einzelheiten zu den neuen Bestimmungen können dem Pflegestärkungsgesetz II entnommen werden (z. B. im Internet). Nähere Auskünfte erteilen auch die Pflegekassen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste.
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