Allgemeine Berichte | 15.11.2023

Kreis Neuwied startet Umfrage

Wie kann das Recht auf Ganztagsbetreuung gewährleistet werden?

Zu einem Arbeitsgespräch traf sich Landrat Achim Hallerbach mit Lewin Hattenhauer (Mitte) und Jürgen Ulrich (links), dem Leiter des Kreisjugendamtes, um sich über den derzeitigen Stand der Planung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu informieren.  Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung Neuwied

Kreis Neuwied. Mit dem sogenannten Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bundestag im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, wonach Grundschulkinder mit Beginn des Schuljahres 2026 einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in Ergänzung des Schulbesuches haben. Vergleichbar ist diese gesetzliche Vorgabe mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und muss durch den Landkreis Neuwied umgesetzt werden.

Zu einem Arbeitsgespräch traf sich Landrat Hallerbach mit Lewin Hattenhauer und Jürgen Ulrich, dem Leiter des Kreisjugendamtes, um sich über den derzeitigen Stand der Planung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu informieren.

„Es ist gut, mit Lewin Hattenhauer seit April dieses Jahres einen Mitarbeiter zu haben, der sich ausschließlich auf die Bewältigung dieser komplexen Planungsaufgabe konzentrieren kann. Denn aus den Erfahrungen bei der Umsetzung der Rechtsansprüche auf Förderung in Kindertagesstätten heraus wissen wir, dass die verbleibenden drei Jahre keinen großen zeitlichen Spielraum erlauben. Bis Ende Juli 2024 werden wir einen Maßnahmenplan erstellen, um entsprechend notwendige Investitionen zu klären“, nennt Achim Hallerbach ein konkretes Beispiel. Dabei hat der Landrat auch den Aspekt der Ferienbetreuung im Blick. Der neue Rechtsanspruch schließt nämlich die Ferienzeiten mit Ausnahme begrenzter Schließzeiten ein.

Schon jetzt wird deutlich, dass sich der Landkreis Neuwied und die Verbandsgemeinden durch die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sehen.

Zwar werden Mittel für Investitionen bereitgestellt und der Bund hat darüber hinaus auch die Zusicherung zu einer weiteren Unterstützung bei der laufenden Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes gegeben. „Deren Höhe ist aber bislang völlig offen“, so Landrat Hallerbach.

Um den Betreuungsbedarf im Kreisgebiet bestmöglich zu erfassen, wurde kürzlich eine Umfrage gestartet. „Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil, wenn Sie im Landkreis Neuwied leben und ein oder mehrere Kinder zwischen null und elf Jahren haben“, appelliert Landrat Achim Hallerbach. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten und ist bis zum 31. Dezember unter folgendem Link zu finden: https://www.umfrageonline.com/c/kreis-neuwied-gafoeg.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Neuwied

Zu einem Arbeitsgespräch traf sich Landrat Achim Hallerbach mit Lewin Hattenhauer (Mitte) und Jürgen Ulrich (links), dem Leiter des Kreisjugendamtes, um sich über den derzeitigen Stand der Planung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu informieren. Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung Neuwied

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