Rhein-Sieg-Kreis bietet Beratung „vor Ort“ an

Wiederaufbauhilfe des Landes für Flutopfer

16.09.2021 - 15:26

Rhein-Sieg-Kreis. Ab Freitag, 17. September 2021, können Menschen, die vom Hochwasser im Juli 2021 betroffen sind, in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Das Land NRW hat für die Beantragung ein Online-Förderportal eingerichtet, das ab dem 17. September 2021 freigeschaltet ist. Der Link zum Online-Förderportal wird ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Alle Informationen sind unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe zu finden. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet ab dem 17. September 2021 an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.

Meckenheim: Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, Kalkofenstraße 2 für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg.

Rheinbach: Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach.

Siegburg: Kreisverwaltung, Mühlenstraße 50, 5. Etage, Raum 5.22 für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis.

Swisttal: Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Str. 12 für Swisttal. Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Antragstellenden dann in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung. Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können ab dem 17.9.2021 entweder online über www.rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr besetzt. Der Rhein-Sieg-Kreis hat für die Beratungen personelle Unterstützung von Kommunen angeboten bekommen, die nicht von der Unwetterkatastrophe betroffen sind; hierzu gehören Königswinter, Ahlen, Beelen, Hilchenbach, Moers, Siegen, Straelen und Wadersloh; außerdem bieten Ehrenamtliche der Gemeinde Swisttal Hilfestellungen an. „Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank“, so Landrat Sebastian Schuster. „Wir tun hier alles, um den betroffenen Menschen schnell zu helfen.“ Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank.

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