Allgemeine Berichte | 23.08.2024, 14:02 Uhr

Wiederaufbauhilfen: Frist beachten

Kreis Ahrweiler.Unternehmen der Landwirtschaft und des Weinbaus sowie der Forstwirtschaft, die durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 Schäden an Flächen und Wirtschaftsgütern wie z.B. Gebäuden erlitten haben, sollten die Antragsfrist 31. Dezember 2024 im Blick behalten und ihre Anträge für Wiederaufbauhilfen – soweit noch nicht geschehen – bis Jahresende stellen. Nach der derzeitigen Regelung endet die Antragsfrist aus europarechtlichen Gründen am 31.12.2024.

Die Landesregierung steht jedoch in Gesprächen mit der EU-Kommission, um eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.06.2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Ein dafür notwendiges Notifizierungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Eine Zustimmung der Europäischen Kommission ist noch nicht erfolgt. Eine Zu- oder Abstimmung zur verlängerten Frist obliegt der Kommission, Gespräche und Verfahren sind ergebnisoffen. Allen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die noch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen wollen, wird daher geraten entsprechend dieser Frist zu handeln. Anträge können für Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Homepage des DLR Mosel unter https://www.dlr-mosel.rlp.de/DLR-Mosel/Aktuelles/Ueberblick/FluthilfefuerLandwirtschafts-Weinbau-undFischereiunternehmen zu finden.

Dort sind auch die Links auf die Homepages der jeweils zuständigen Kreisverwaltungen mit weiterführenden Informationen und Formularen zu den flächenbezogenen Wiederaufbauhilfen aufgeführt.

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