Allgemeine Berichte | 10.01.2026

Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises gibt Tipps für den Notfall

Wintereinbruch: Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

Das Betreten von Eisflächen kann lebensgefährlich sein. Foto: Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis

Rhein-Lahn-Kreis. Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen und gibt folgende Hinweise:

  • Offizielle Freigabe: Eisflächen sollten nur betreten werden, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.
  • Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Ab- flüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.
  • Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Diese Flächen dürfen nicht betreten werden.
  • Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; Abstandhalten ist geboten.
  • Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.
  • Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 absetzen!

Pressemitteilung Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis

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Das Betreten von Eisflächen kann lebensgefährlich sein. Foto: Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis

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