Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Winzer können Anträge stellen

EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen

25.05.2018 - 08:06

Kreis MYK. Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können ab sofort ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Juli 2018. Flächen in der Flurbereinigung müssen bereits bis zum 15. Juni 2018 über das Weininformationsportal (WIP) https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Darauf macht die Kreisverwaltung die Winzer im Kreis- und Stadtgebiet aufmerksam.

Diese Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen - auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Derzeit unbestockte Flächen müssen ebenfalls gemeldet werden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung Teil 2. Das entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden.

Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Antragsformulare und das Merkblatt nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt werden: Sie sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar und können dort ausgedruckt werden.

Daher empfiehlt die Kreisverwaltung, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz direkt am Computer auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, über den Punkt „Neuregistrierung“ den entsprechenden Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller im September/Oktober eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für weitere Informationen ist Erika Nell, Tel. (02 61) 1 08-2 50, E-Mail Eri-ka.Nell@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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