Katholische PfarreiengemeinschaftBad Neuenahr-Ahrweiler

„Wir machen weiter“

Wenn die Seelsorgerinnen und Seelsorger in diesen Tagen zusammen sind und beraten, dann ist das römische Dekret in aller Munde. Die römische Kleruskongregation hat das Bistum Trier zur „Aussetzung des Umsetzungsgesetzes“ aufgefordert. Und damit in der Umsetzung die „Pause-Taste“ gedrückt, nicht die Stopp-Taste. Jetzt wird geprüft, ob die Trierer Gesetze den Gesetzen der Kirchenrechtes entsprechen, - und dafür wird Zeit gebraucht. Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg hat am 26.November 2019 bekannt gegeben, dass der Start der neuen Pfarreien nicht am 1. Januar .2020 sein wird. Welche Folgen das für die Pfarreiengemeinschaften Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft hat, - das war Thema der Konferenz, die am 26. November in der Grafschaft tagte. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger haben den Beschluss gefasst, den durch die Synode initiierten Prozess einer diakonisch-missionarisch-lokal ausgerichteten Kirchenentwicklung für das Gebiet der Pfarreiengemeinschaften weiterzuführen. Sie schließen sich damit den Ausführungen des Generalvikars an.

Hierzu gehört nach Meinung der Konferenz eine intensive Kommunikation, besonders im Hinblick auf kontinuierliche Information zu den aktuellen Entwicklungen. Des Weiteren eine intensivierte Zusammenarbeit der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger mit den vielen Mitarbeitenden in den Pfarreien. Dechant Jörg Meyrer: „Ich bin froh, dass wir entschieden haben, den angedachten synodalen Weg weiter zu gehen. Wir legen nicht die Hände in den Schoß und warten ab. Wir gestalten den Übergang weiter, - in den Möglichkeiten, die uns gegeben sind.“