Vortrag der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP)

Zivile Verteidigung und Zivilschutz im 21. Jahrhundert

Zivile Verteidigung und
Zivilschutz im 21. Jahrhundert

Dipl.-Päd. Angela Clemens-Mitschke und Oberst a.D. Otto Fior (stv. Sektionsleiter). Foto: Klaus Kretzschmar

26.05.2018 - 11:56

Bad Neuenahr. „Zivile Verteidigung und Zivilschutz im 21. Jahrhundert. Historie-Weiterentwicklung-Ziele-Umsetzung“ waren das Thema eines Vortrages der Sektion Bad Neuenahr-Ahrweiler der GSP. Als Referentin trat Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK) in Bonn, auf. Sie beschäftigt sich mit diesem, in weiten Teilen der Bevölkerung wenig bekannten, Themenkreis seit vielen Jahren. Begonnen hat ihr Einstieg dabei in der den älteren Mitbürgern sicher noch bekannten Katastrophenschutzschule des Bundes oberhalb von Ahrweiler. Heute ist dort die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz; AKNZ. Danach erlebte sie hautnah die verschiedenen Umstrukturierungen ihres Aufgabengebietes und ist heute Leiterin der Projektgruppe „Zivile Verteidigung neu“. Die Zuhörer merkten schnell, dass das Thema für Angela Clemens-Mitschke eine „Herzensangelegenheit“ ist, das ihre berufliche Entwicklung über einen langen Zeitraum geprägt hat. Im Vortrag wurde deutlich, dass die zivile Verteidigung eng mit der militärischen Verteidigung verknüpft ist und nur im Rahmen der Gesamtverteidigung betrachtet werden kann. Die vier Säulen dabei sind: Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion; Zivilschutz; Versorgung der Bevölkerung, der Staats-und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte; (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte. Die Referentin machte deutlich, dass Deutschland zu Zeiten des „Kalten Krieges“ eine personell und materiell gut aufgestellte Struktur zur Erfüllung der zivilen Schutzaufgaben besaß, die im Zuge der internationalen Entspannungspolitik aber als verzichtbar angesehen wurde. Das markanteste Beispiel dafür ist der Verzicht des Bundes auf den Unterhalt des Sirenen-Warnsystems; den älteren Mitbürgern sind die monatlichen Probeläufe sicher noch in Erinnerung. Die Zuständigkeit wurde den Ländern übertragen, mit allen finanziellen Verpflichtungen. Heute sind Sirenen vorrangig im ländlichen Raum zur Warnung der Bevölkerung bei Bränden und Naturkatastrophen zu finden. Als flächendeckendes Warnsystem stehen sie nicht mehr zur Verfügung. Mit der „Konzeption Zivile Verteidigung“ vom 24. August 2016 wurden erste Schritte eingeleitet, um den Bereich zu aktualisieren und den völlig neuen Gefährdungen, hier sei nur die Cybergefahr genannt, anzupassen. Das Problem dabei ist, dass es nicht ausreicht, die entsprechenden staatlichen Strukturen zu entwickeln, sondern die Bevölkerung muss dafür sensibilisiert werden, ohne in Hysterie zu verfallen. Nur bei Mitwirkung des Einzelnen und Verständnis für eventuell notwendige persönliche Beschränkungen, können staatliche Maßnahmen auch Wirksamkeit entfalten. Insgesamt war es ein sehr interessanter, von hoher Sachkenntnis geprägter Vortrag, der aber auch verdeutlichte, dass man erst am Anfang eines langwierigen Prozesses steht, der alle Bereiche des Alltags berühren kann. Die abschließende Diskussion bestätigte diese Einschätzung. Sie brachte neben vielen offenen Fragen auch erste Vorschläge und Gedanken zur Realisierung.

Pressemitteilung der

Gesellschaft für Sicherheitspolitik

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