Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Auf „toten Winkel“ achten!
Zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs?

Rheinland-Pfalz. Häufig kommt es an Kreuzungen für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Ursache ist dabei der „tote Winkel“, der sich rechts von einem Fahrzeug befindet.
Wer sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad in diesem Bereich aufhält, wird leicht von Fahrzeugführerinnen oder -führern, die rechts abbiegen wollen, übersehen. „Besonders Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße gefährdet“, so Jördis Gluch, Verkehrsexpertin bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Kindern den „toten Winkel“ erklären
Die Unfallkasse empfiehlt Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel“ an Ampeln oder Kreuzungen genau zu erklären. Wichtig dabei ist das Üben im realen Verkehr: Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein Fahrzeug steht, das rechts abbiegen will.
Befindet sich dort ein Fahrzeug, sollte das Kind Blickkontakt zur Fahrerin bzw. zum Fahrer aufnehmen. Nur dann kann es sicher sein, dass es gesehen wurde. Besondere Gefahren gehen von LKWs, Bussen oder Jeeps aus, weil durch die Höhe der Fahrzeuge ein Blickkontakt nicht möglich ist. Hier gilt der Rat: „Besser warten, bis das Fahrzeug abgebogen ist, auch wenn dadurch vielleicht eine ‚Grün‘-Phase an der Ampel verpasst wird.“
Mit dem Fahrrad nicht seitlich an einem wartenden Fahrzeug vorbeifahren, sondern mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand dahinter anhalten.Pressemitteilung
der Unfallkasse Rheinland-Pfalz