Allgemeine Berichte | 16.01.2017

Prozessauftakt im Fall Niklas P. vor dem Bonner Landgericht

Zwei Tatverdächtige stehen vor Gericht

Foto: Archiv/RÜ

Bonn. Am Freitag, 20. Januar, eröffnet die 8. große Strafkammer als Jugendkammer im Saal S 0.11 des Landgerichts Bonn um 9.15 Uhr das Strafverfahren gegen Walid S. und Roman W. Dem Hauptangeklagten Walid S. wird im Fall „Niklas P.“, Aktenzeichen: 28 Kls 10/16 Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 Strafgesetzbuch (StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB sowie Beteiligung an einer Schlägerei laut § 231 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Dem Angeklagten Roman W. wird vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 Abs. 1 StGB zur Last gelegt. Beiden Angeklagten wird darüber hinaus jeweils noch eine weitere gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB) vorgeworfen. Die Verhandlung vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn soll an 16 weiteren Verhandlungstagen bis zum 31. März dieses Jahres fortgesetzt werden.

Zur Erinnerung:

Der 17-jährige Niklas P. aus Bad Breisig hatte am Freitag, 6. Mai 2016 ein Vorabendkonzert von „Rhein in Flammen“ besucht. Als er sich zusammen mit einer 17-jährigen Freundin und einem 18-jährigen Freund in der Nacht zum Samstag auf dem Heimweg befand, war er nahe der Haltestelle Rheinallee in Bonn-Bad Godesberg am sogenannten Rondell Ecke Rüngsdorfer Straße gegen 0:20 Uhr angegriffen worden. Zunächst soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Dann soll Walid S. dem 17-Jährigen einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt haben, wodurch dieser zu Boden ging und das Bewusstsein verlor. Ein Notarzt hatte den Schüler am Tatort reanimiert, anschließend wurde er in die Universitäts-Klinik gebracht, in der er in der Nacht zum Freitag, 13. Mai, seinen lebensgefährlichen Verletzungen erlag.

Aufgrund einer Vorschädigung von Blutgefäßen im Gehirn soll der Schlag an die Schläfe zu einer Gehirnverletzung geführt haben, an der Niklas P. verstarb. Ferner soll Walid S. den am Boden liegenden Niklas P. einmal gegen den Kopf getreten haben, wodurch dieser Schürfwunden am Kopf erlitten haben soll. Dieser Tritt soll auf den späteren Tod keinen Einfluss gehabt haben. Zu der Frage der Todesursache war im Ermittlungsverfahren ein rechtsmedizinisches Gutachten eingeholt worden. Das ergab im August, dass die Gefäße im Gehirn des Opfers „vorgeschädigt“ waren. Todesursache sei noch vor den Tritten gegen den am Boden Liegenden der Riss einer Ader im Gehirn infolge eines Schlags gewesen, der allerdings „im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte.“

Jacke mit Blutspuren des Opfers

Rund eineinhalb Wochen nach dem brutalen Überfall auf den später gestorbenen Schüler Niklas P. hatte die Polizei Walid S. festgenommen. Teams der Mordkommission fassten den 20-Jährigen am Mittag im Stadtteil Bad Godesberg, in dem auch die Prügelattacke stattgefunden hatte. In der Wohnung von Walid S. hatten die Ermittler eine Jacke mit Blutspuren des Opfers gefunden, die der Tatverdächtige sich jedoch nur geliehen haben wollte. Der Besitzer des Kleidungsstücks Jacke, der sich damals wegen eines anderen Delikts in Untersuchungshaft befand, will die Jacke tatsächlich verliehen haben, aber nicht an Walid S. sondern an einen anderen Freund. Dieser konnte nach einer polizeilichen Vernehmung wieder freigelassen werden.

Laut Staatsanwaltschaft wird Walid S. darüber hinaus eine Tat vorgeworfen, die sich am Samstag, 30. April, in der Nähe des Bonner Hauptbahnhofs zugetragen haben soll. Er soll dort im Zuge einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen einem Zeugen eine Jägermeisterflasche gegen den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser laut Anklage eine Platzwunde sowie eine Gehirnerschütterung erlitten hat. Der Angeklagte Roman W. soll im Zuge dieses Geschehens einer Begleiterin von Niklas P. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und anschließend versucht haben, den am Boden liegenden Niklas zu treten, wovon er jedoch laut Anklage abgehalten werden konnte. Roman W. wird ferner vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Täter am 11. September nachts in Bonn-Bad Godesberg einen 29-jährigen Zeugen im Fall Niklas P. aufgrund dessen Angaben zu diesem Fall zusammengeschlagen und -getreten zu haben, damit dieser seine belastende Aussage gegen ihn revidiere. Laut Anklage soll das Opfer jedoch trotz schmerzhafter Prellungen und Schürfwunden am Kopf sowie im Rücken- und Nierenbereich keine schwerwiegenden Verletzungen erlitten haben.

Bereits im Juni war der 21-jährige Roman W. als weiterer Tatverdächtiger verhaftet worden, nachdem er schon im Mai vorläufig festgenommen, mangels Beweisen jedoch wieder freigelassen worden war. Ein Richter erließ nun Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags, aber bereits im Juli kam Roman W. wieder auf freien Fuß. Im Zuge einer Haftbeschwerde hatten Vernehmungen ergeben, dass er zwar die Begleiter von Niklas P. angegriffen hatte, nach Auffassung des Richters bestünde bei ihm jedoch kein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts. Angesichts der Schlägerei im September kam Roman W. wegen Verdunklungsgefahr wieder in Untersuchungshaft.

Der mittlerweile 21 Jahre Walid S. war zum Zeitpunkt der angeklagten Taten 20 Jahre alt und somit „Heranwachsender“ im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 JGG sind Personen, die älter als 18 und jünger als 21 Jahre sind, Heranwachsende. Die Jugendkammer hat deshalb im Zuge der Hauptverhandlung zu klären, ob auf ihn im Falle einer Verurteilung die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes anzuwenden sind. Dies ist nach § 105 Abs. 1 JGG dann der Fall, wenn eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters ergibt, dass dieser bei der Tatausführung in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand, oder wenn sich die Tat nach Art, Umständen und Beweggründen als Jugendverfehlung erweist. Der Mitangeklagte Roman W. war zum Zeitpunkt der angeklagten Taten bereits 21 Jahre alt und somit nicht mehr Heranwachsender. Bei ihm kommt daher im Falle einer Verurteilung das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Beide Angeklagte befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln hatte die Jugendstrafkammer des Landgerichts Bonn diese angesichts der schwierigen und umfangreichen Ermittlungen über die normale Dauer von sechs Monaten hinaus andauern lassen. -DL-

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