Kreisverwaltung informiert zum elektronischen Aufenthaltstitel
eAT rechtzeitig beantragen
Kreis MYK. Im Juli beginnen die Sommerferien und somit die Reisezeit. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass ausländische Mitbürger mit geplanten Urlaubsreisen ihre Passpapiere überprüfen lassen sollen. Seit 2011 gilt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Bisher konnte der Aufenthaltstitel direkt von der Ausländerbehörde ausgehändigt und als Etikett in den Reisepass geklebt werden. Jetzt muss der Aufenthaltstitel beantragt werden und wird als Scheckkarte ausgehändigt. In der Scheckkarte ist ein Chip verarbeitet, der biometrische Merkmale (Bild und - nach Vollendung des sechsten Lebensjahres - zwei Fingerabdrücke), weitere Informationen zum Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert hat. „Wir benötigen aus diesem Grund zuerst die Daten. Wichtig ist hierbei, dass alle Familienmitglieder, die einen eAT brauchen, persönlich bei uns erscheinen. Im weiteren Verlauf werden die Daten an die Bundesdruckerei übermittelt. Der eAT kann dann in der Regel nach vier bis sechs Wochen abgeholt werden“, so Rainer Nell, Referatsleiter der Ordnungsbehörde.
Der alte Aufenthaltstitel muss nicht zwingend umgetauscht werden, weil der bisherige Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren seine eingetragene Gültigkeit behält; längstens jedoch bis 30. April 2021.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum eAT gibt die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Die Telefonnummer ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A bis Cn: Tel. (02 61) 1 08-3 27
Co bis H: Tel. (02 61) 1 08-1 07
I bis Mc: Tel. (02 61) 1 08-2 90
Md bis Se: Tel. (02 61) 1 08-3 31
Sf bis Z: Tel. (02 61) 1 08-3 26
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
