EU-Agrarförderung 2015
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Anmeldefrist endet am 15. Mai
Cochem. Das Antragsverfahren für die Agrarförderung 2015 ist eröffnet. Die Antragsunterlagen sind im Versand. Landwirte und Winzer, die noch einen Antrag stellen möchten bzw. die bis zum 10. April noch keine Antragsunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell in Verbindung zu setzen. Aufgrund der Agrarreform ist das Antragsverfahren aufwendiger als in der Vergangenheit. Damit lange Wartezeiten vermieden werden können, sollten die Antragsteller unbedingt einen Termin für die Antragsabgabe vereinbaren. Für die Terminvereinbarung steht im Internet unter www.cochem-zell.de/agrarfoerderung ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ kann auch eine E-Mail an agrarfoerderung@cochem-zell.de geschrieben werden. Die Kreisverwaltung empfiehlt, die Antragsunterlagen möglichst umgehend auszufüllen und abzugeben. Erfahrungsgemäß werden die meisten Anträge im Mai eingereicht. In diesem Zeitraum, in dem noch zwei Feiertage liegen, ist die Antragsabgabe sehr zeitaufwendig. Daher werden Antragsteller mit einem bestätigten Termin bevorzugt bedient. Die Anträge müssen bis spätestens 15. Mai eingereicht werden. Bis zum 31. Mai können noch einzelne Flächen aufgrund einer schriftlichen Mitteilung nachgemeldet, geändert oder gestrichen werden. Zu beachten ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Bereich der Agrarförderung in verschiedenen Stockwerken des Haupthauses untergebracht sind.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
