Allgemeine Berichte | 09.02.2015

Schulbuchausleihe in der Verbandsgemeinde Dierdorf

Abgabe der Anträge für die unentgeltliche Ausleihe

Abgabefrist für das Schuljahr 2015/16 endet am 16. März

VG Dierdorf. Seit dem Schuljahr 2012/13 nehmen auch die Grundschulen in Rheinland-Pfalz an der Schulbuchausleihe teil. Für die unentgeltliche Ausleihe, für die bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden müssen, wurden den Kindern bereits Antragsformulare für das Schuljahr 2015/16 mitgegeben. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, können Vordrucke bei den beiden Grundschulen in Dierdorf oder Großmaischeid abgeholt werden.

Solange die Kinder noch die Grundschule besuchen, sind die ausgefüllten Anträge mit den entsprechenden Nachweisen bei der jeweiligen Grundschule abzugeben, und zwar bis spätestens 16. März. Sollte das Kind ab dem Schuljahr 2015/16 eine weiterführende Schule besuchen, so ist der Antrag ausschließlich dem hierfür zuständigen Schulträger fristgerecht zuzuleiten. Dies ist zum Beispiel für die Nelson-Mandela-Realschule plus in Dierdorf die Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe, bei der das Einkommen keine Rolle spielt und nur ein Teil des Kaufpreises als Leihgebühr erhoben wird, wird nur in der Zeit vom 2. Juni bis 3. Juli über ein vom Land Rheinland-Pfalz eingerichtetes Internetportal möglich sein. Hierzu ergeht noch ein Elternbrief Ende Mai.

Pressemitteilung

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

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