Politik | 12.03.2013

Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“

Fürchtet die Verwaltung die geforderte Transparenz?

Stellungnahme zum Beschluss der Ortsumgehung bleibt aus

Straßenhaus. Mitte Februar 2013 hatte die BI „Zukunft für Straßenhaus“ die Bitte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Ortsgemeinderates Straßenhaus an die Kreisverwaltung, in Ihrer Eigenschaft als kommunale Aufsichtsbehörde, gerichtet. Die BI „Zukunft für Straßenhaus“ sieht Teile des Gemeinderates der Ortsgemeinde Straßenhaus als eventuell befangen (gem. §22GemO) an. Zu berücksichtigen ist der §22GemO, der sehr detailliert darlegt, was unter „Sonderinteressen von Mandatsträgern“ zu verstehen ist. In diesem Fall dürfen Ratsmitglieder nicht mit abstimmen und auch nicht an den Sitzungen oder Beratungen in Ausschüssen teilnehmen. Sie müssen im Zuschauerraum Platz nehmen. Ein einfaches „Wegrücken“ vom Sitzungstisch reicht da nicht aus. Beschlüsse, die gegebenenfalls gefasst worden sind, sind allesamt ungültig. Dies zu Prüfen ist Aufgabe der Sitzungsleitung, meist also in Person des Bürgermeisters/Bürgermeisterin. Leider liegt der BI „Zukunft für Straßenhaus“ bis heute keine Stellungnahme der Verwaltung aus Neuwied vor. Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf wurde zeitgleich ebenfalls um Beantwortung diverser Fragen gebeten – auch die VG Rengsdorf hüllt sich in Schweigen. Die Fragestellungen der BI „Zukunft für Straßenhaus“ richteten sich auch auf die mit dem Raumordnungsverfahren (1996) in Zusammenhang stehenden Gemeinderatssitzungen und Beratungen. Unklar ist einerseits, ob Themen des öffentlichen Interesses (was die Ortsumgehung sein dürfte und in der GemO ausdrücklich enthalten ist) im nicht öffentlichen Teil behandelt wurden und, ob Gemeinderatmitglieder an der Abstimmung teilnahmen, obwohl sie sich wegen Sonderinteresse (§22 GemO, s.o.) an der Abstimmung nicht hätten beteiligen dürfen. Sollte dies der Fall sein, wäre bereits der 1996 vom Gemeinderat Straßenhaus gefasste Beschluss zum Raumordnungsverfahren hinsichtlich seiner Gültigkeit infrage zu stellen. Die BI „Zukunft für Straßenhaus“ fordert deshalb die Ortsbürgermeisterin Birgit Haas auf, dass keine erneute Abstimmung zur OU Straßenhaus / B256 durch den Gemeinderat Straßenhaus stattfindet, bevor diese Fragen nicht eindeutig beantwortet sind. Grundsätzlich begrüßt die BI „Zukunft für Straßenhaus“ die Bürgerinformationsveranstaltung durch die Ortsgemeinde Straßenhaus mit dem LBM Cochem am 15. März um 17.30 Uhr. Bedauerlicherweise müssen jedoch um diese Uhrzeit viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch arbeiten und es wird Ihnen somit nicht möglich sein, an dieser Informationsveranstaltung teilzunehmen. Vorbildlich durchgeführt wurde die Bürgerversammlung in Oberhonnefeld/Gierend, die um 20 Uhr stattfand. Für Fragen und weitere Informationen stehen die BI-Sprecher/in Egon Krobb, Tel. (0 26 34) 95 62 11, Delia Buchstäber, Tel. (01 70) 6 65 70 97 zur Verfügung.

Pressemitteilung der BI

„Zukunft für Straßenhaus“

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