Politik | 10.03.2015

Anträge auf Sprachförderung können bis Ende März gestellt werden

Hallerbach: Brauchen mehr Geld für Sprachförderung in Kitas

Ministerin reduziert das Budget für die Sprachförderung in Kitas

Kreis Neuwied. Mit nur noch rund 152.000 Euro kann der Landkreis Neuwied im nächsten „Kindergartenjahr“ 2015/16 die Sprachförderung in den Kreis-Kitas unterstützen. Dies ist das Budget, das das Land dem Kreis für Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung stellt. Die Zahlen zeigen: die zur Verfügung stehenden Mittel für die Sprachförderung sinken weiterhin. „Die Sprachförderung, an der nach Möglichkeit auch schon die jüngsten Kinder in der Kita teilnehmen sollen, ist in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Baustein des pädagogischen Angebotes in unseren Kitas geworden“, betont der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent für Jugend und Familien, Achim Hallerbach. Daher bedauert er es auch sehr, dass dem Landkreis Neuwied für diese wichtige Aufgabe leider immer weniger Geld für seine Kindertagesstätten zufließt. Vor sechs Jahren lag das Budget, das uns das Land zuteilt, noch bei rund 180.000 Euro, jetzt ist es um 30.000 Euro reduziert bzw. 14 Basismodule weniger für die Kindergärten. Zurückzuführen sind die Kürzungen, die den Landkreis Neuwied besonders hart treffen, zum einen darauf, dass das Land sein Budget für die Sprachförderung in den letzten beiden Jahren von ursprünglich sechs Millionen Euro auf inzwischen 5,76 Millionen Euro reduziert und den Schlüssel zur Verteilung an die Jugendämter verändert hat. Das aktuelle Budget reicht, so Hallerbach, gerade einmal aus, um im Schnitt ein Basismodul je Kita und an maximal zehn Kitas zusätzlich ein Intensivmodul zu fördern. Hallerbach: „Das ist bei dem hohen Sprachförderbedarf vieler Kinder, vor allem mit Migrationshintergrund, und der Ausdehnung der Sprachförderung, die auch schon den jüngsten Kindern in der Kita zugute kommen soll, eindeutig zu wenig“.

Hinzu komme noch, dass die Ausgaben für die Sprachförderung in keinster Weise an die allgemeine Kostenentwicklung, geschweige denn an die Bedarfe der Kindertagesstätten, angepasst würden. „Und das, obwohl der Förderbedarf auch durch den vermehrten Zuzug von Kindern aus dem Ausland (Flüchtlinge) dramatisch anwächst. Die Leidtragenden sind die Kinder und die Erzieherinnen, die mit weniger Mitteln immer mehr Anforderungen bewältigen sollen“, verdeutlicht der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Fazit: es gibt auch in 2015/16 keine Stunde zusätzliche Sprachförderung an den Kitas, weil diese Mittel tatsächlich sinken. Verteilen wird das Kreisjugendamt das Budget 2015/16 auf Antrag der Kitaträger und im Rahmen einer Gesamtplanung, die u.a. die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf berücksichtigt. Auch, wenn das neue Budget keine wirkliche Weiterentwicklung sondern eher rückwärtsgewandt ist und im Zuge der Gesamtplanung viele notwendige Maßnahmen nicht werden unterstützen können, ist das Kreisjugendamt erleichtert, dass auf Landesebene offensichtlich eine Überlegung zur Neu-Ordnung der Sprachförderung erst einmal vom Tisch ist. Offensichtlich hat man sich hier von den Jugendämtern überzeugen lassen, dass die angedachte Neuordnung in Gestalt einer beim Jugendamt angesiedelten Fachberaterstelle für die Sprachförderung in der Praxis als ein herber Rückschritt empfunden würde. „Wir brauchen keine Berater oder Koordinatoren in den Jugendämtern, wir brauchen Geld für den Einsatz von Sprachförderkräften in den Kindertagesstätten“, so Hallerbach.

Anträge zur Förderung von sog. „Sprachfördermaßnahmen“ können die Träger bis Ende März 2015 stellen. Ansprechpartnerin im Kreisjugendamt ist Kerstin Grüber, Telefon: 02631-803 242.

Was ist Sprachförderung?

Maßnahmen des Moduls „Basis-Sprachförderung“ richten sich an Kinder, die in der deutschen Sprache Förderbedarf haben. Mit jeweils 2.000 Euro pro Maßnahme werden die Personalkosten für 100 Zeitstunden „Sprachförderung“ voll finanziert. An jeder Maßnahme sollen mindestens fünf und höchstens zehn Kinder teilnehmen.

Maßnahmen des Moduls „Intensiv-Sprachförderung“ wenden sich an Kinder, die in der deutschen Sprache einen besonders hohen Förderbedarf haben. Anders als bei der Basis-Förderung stehen hier für 200 Zeitstunden „Sprachförderung“ 4.000 Euro vom Land als pauschalierter Personalkostenzuschuss zur Verfügung. Die Größe der Fördergruppen ist hier auf sechs Kinder begrenzt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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