Ruhestörung in Dernbach
Partyausrichter droht Bußgeld
Dernbach. In der Nacht vom Sonntag auf Ostermontag 6. April meldeten Anwohner ruhestörenden Lärm aus einem Wohnanwesen in der Hauptstraße in Dernbach. Vor Ort konnte tatsächlich eine erhebliche Lärmbelästigung durch abgespielte Musik festgestellt werden. Nach einer Ansprache durch die eingesetzten Kollegen vor Ort konnte die Ruhe wieder hergestellt werden. Dem verantwortlichen Partyausrichter droht nun ein Bußgeld wegen der unzulässigen Lärmverursachung.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Straßenhaus
