Politik | 24.01.2015

Erwin Rüddel verweist auf Angebot des Bundesgesundheitsministeriums

Pflegleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen

Kreisgebiet. „Im Bereich der Pflege hat es zum Jahresbeginn viele Verbesserungen und Veränderungen gegeben. Das insbesondere auch für pflegende Familienangehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. So hat das Bundesgesundheitsministerium einen ‚Pflegeleistungs-Helfer‘ eingerichtet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auf der Internetseite des Ministeriums nunmehr direkt einen Überblick verschaffen, über die neuen Leistungen, die für sie in Frage kommen.

Darunter fallen auch das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“, berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Beim Pflegleistungs-Helfer handelt es sich um eine interaktive Anwendung.

Dabei wird über einen strukturierten Fragenkatalog ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. In diesem Zusammenhang weist Rüddel, der pflegepolitischer Berichterstatter der CDU/CSU-Faktion im Deutschen Bundestag ist, darauf hin:

„Mit dem zum 1. Januar in Kraft getretenen ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Ein Pflegevorsorgefonds wurde zudem eingerichtet.“

Weiterhin bemerkt der Abgeordnete, dass noch in dieser Wahlperiode ein zweites Pflegestärkungsgesetz greifen wird. Das habe die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie ein neues Begutachtungsverfahren zur Folge.

Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll wegfallen. Fortan stehe der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Mittelpunkt und so würde die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

„Durch die Pflegestärkungsgesetze stehen pro Jahr letztendlich fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in den Pflegevorsorgefonds. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können insgesamt um 20 Prozent erhöht werden. Mehr Geld bedeutet gleichsam mehr Leistungen und mehr Flexibilität. Und mit Hilfe der Ergebnisse aus dem neuen Pflegeleistungs-Helfer können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Büro des MdB

Erwin Rüddel (CDU)

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