Tunnellösung unvoreingenommen prüfen
Leserbrief zur Ortsumgehung in Straßenhaus
Wäre ein Spatenstich für die Ortsumgehung Straßenhaus schon in wenigen Wochen möglich, wenn die Landesregierung Baurecht geschaffen hätte? Herr Rüddel schürt in der Bevölkerung unrealistische Erwartungen. Die Ortsumgehung Straßenhaus ist sehr wohl zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet: lfd. Nr. 1513, RP82, vorrangiger Bedarf.
Aber: Laut Landesbetrieb Mobilität kommt das erforderliche Planfeststellungsverfahren erst 2017. Es werden Verzögerungen folgen durch Einsprüche der Bürger, die gegen die Entlastung eines Gewerbe- und Mischgebietes (30 Häuser) auf Kosten eines reinen Wohngebietes (80 Häuser) sind. Die Ortsumgehung würde 230.000 Quadratmeter Fläche beanspruchen; dafür sind Enteignungsverfahren durchzuführen. Allein das dauert regelmäßig mehrere Jahre. Dann kommt (vielleicht) das Baurecht.
In der Zwischenzeit kann auf einer wahrheitsgemäßen Basis das Thema Tunnel angegangen werden, das von einem Ingenieurbüro mit völlig überzogenen Aufwandsangaben abgeschmettert werden sollte. Die in der Bürgerversammlung verkündeten Kosten sind im Vergleich zu vielen realisierten Tunnelprojekten abenteuerliche Übertreibungen. Vernünftig geplant würde der Baubeginn des Tunnels deutlich vor dem Spatenstich für eine Ortsumgehung liegen. Auch die Ausführungsdauer ist kürzer. Die anvisierten Ziele sind mit Tunnel schneller erreichbar, ohne Neubelastungen für Anwohner einer unsäglichen Trenn-Trasse, ohne Widerstände aus der Bevölkerung. Nur die Politiker und Planer müssten schlauer werden, sich der Tunnellösung einmal unvoreingenommen zuwenden. Mit bewilligten Geldern aus dem Bundesverkehrswegeplan - über den im Herbst 2015 entschieden werden soll - kann auch ein Tunnel gebaut werden.
Herbert Krobb, Niederhonnefeld
