Politik | 03.02.2014

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden:

Vorerst kein Windpark in Marienhausen

Marienhausen. Der in Marienhausen (Landkreis Neuwied) geplante Windpark darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kreisverwaltung Neuwied erteilte im April 2013 der beigeladenen GmbH eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks mit vier Windenergieanlagen. Der Standort der Windkraftanlagen befindet sich in einer Exklave des Gemeindegebiets der Ortsgemeinde Marienhausen (Verbandsgemeinde Dierdorf), die vom Gebiet der Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters umschlossen wird.

Beide Verbandsgemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen Sondergebiete für Windenergieanlagen in einer Entfernung von etwa 3 km von dem genehmigten Vorhaben vorgesehen.

Nachdem die Kreisverwaltung Neuwied im August 2013 die sofortige Vollziehbarkeit der erteilten Genehmigung angeordnet hatte, wandten sich ein Anwohner, die beiden Verbandsgemeinden und der BUND Landesverband Rheinland-Pfalz mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilrechtsschutzantrag des Anwohners ab, gab jedoch den Anträgen der beiden Verbandsgemeinden und des BUND statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Beschwerde des Anwohners zurück und lehnte auf die Beschwerde der beigeladenen Firma auch die Eilanträge der beiden Verbandsgemeinden ab. Es bestätigte jedoch die verwaltungsgerichtliche Entscheidung, mit der auf den Antrag des BUND die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung wiederhergestellt wurde.

Der Anwohner könne sich lediglich gegen solche Verletzungen von Rechtsnormen zur Wehr setzen, die auch seinem Schutz zu dienen bestimmt seien. Durch die genehmigte Anlage seien indessen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht oder Schattenwurf für ihn zu erwarten.

Das interkommunale Abstimmungsgebot, auf das die Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters ihre Eilanträge gestützt haben, werde ebenfalls nicht beeinträchtigt. Es ergebe sich durch die Genehmigung der Windenergieanlagen kein qualifizierter Abstimmungsbedarf, da keine unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf städtebauliche Belange der benachbarten Verbandsgemeinden erkennbar seien. Etwas anderes folge auch nicht aus der Flächennutzungsplanung der beiden Verbandsgemeinden.

Hinsichtlich des Eilrechtschutzantrags des BUND hat das Oberverwaltungsgericht darauf abgestellt, dass sich im Hinblick auf das in dem dortigen Bereich feststellbare Schwarzstorchvorkommen nicht abschließend feststellen lasse, ob durch die Errichtung der Windenergieanlagen gegen artenschutzrechtliche Verbote verstoßen würde. Die zu möglichen Beeinträchtigungen der Schwarzstörche erstellten Gutachten widersprächen sich in wesentlichen Punkten.

Daher seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als offen anzusehen. Bei der danach erforderlichen Interessenabwägung müsse das Interesse der beigeladenen Firma an einer sofortigen Verwirklichung ihres Vorhabens gegenüber dem vom BUND vertretenen artenschutzrechtlichen Interesse zurücktreten.

Pressemitteilung

Oberverwaltungsgericht

Rheinland-Pfalz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

Die alte Ockenfelser Linde soll fallen

  • Claudia W. : Ich bin in der Bergstraße aufgewachsen, meine Großeltern lebten dort. So traurig das ein einzelner so etwas durchsetzt! Ich hoffe das es noch abgewendet wird und dieser schöne alte Baum erhalten bleibt.
  • Iris Arens : Es wiederholt sich immer und überall: Auswärtige ziehen in Kenntnis der Sachlage zu und klagen anschließend gegen die bei Zuzug bereits bestehenden und bekannten Umstände. Hoffentlich bleibt die Linde...

Verschiebung wegen Planungsunsicherheit

  • Sabine Weber-Graeff: Da werden Abermilliarden in die Aufrüstung der Bundeswehr,respektive die Landesverteidigung gesteckt und dann wird seitens von Grün ernsthaft erwogen in den Sichtbereich des militärischen Radars zwei...
  • Joschi Hund: Leider kann man nicht mehr von einem Antik und Trödelmarkt sprechen, warum ? Wenn über die Hälfte der Händler Neuware anbieten und Ihre Waren mit Festpreisen ausgezeichnet haben. Man kann sagen über 80 % der Aussteller waren Händler.
Monatliche Anzeige
Rund ums Haus
Anzeige Uhren Vintage
Anzeige neuer Mitarbeiter Jürgen Paaß
Nachruf-Anzeige Andreas Meyer
Stellenausschreibung Geschäftsführer Perspektive
Anzeige Monte Mare Firmenlauf
Brunnenfest Bad Breisig
Tag der offenen Tür FFW Burgbrohl
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Einsatz in der Innenstadt von Sinzig. Foto: privat
135

Hohes Polizeiaufkommen nach Banküberfall in Sinzig:

„Es war fast wie nach der Flut“

Sinzig. Am heutigen Freitag sorgt der Banküberfall mit anschließender Geiselnahme in der Innenstadt bundesweit für Schlagzeilen – und versetzt die Stadt in große Unruhe. Aufgrund des umfangreichen Polizeieinsatzes war nicht nur die Verkehrslage angespannt. Vor allem die unmittelbaren Nachbarn der betroffenen Volksbank-Filiale bekamen die Auswirkungen der Tat unmittelbar zu spüren.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Rund ums Haus
Wir helfen im Trauerfall
10 Jahre NoWi Bau
10 Jahre NoWi
Azubispots Bad Neuenahr 2026
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Stellenanzeige Servicekräfte
Azubispots Bad Neuenahr-Ahrweiler
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, Mai 2026
Titelanzeige KW 19
Brunnenfest in Bad Breisig
Tag der offenen Tür FFW Burgbrohl
Brunnenfest
Brunnenfest Bad Breisig
Kirmes in Kripp