Politik | 14.12.2015

Verbandsgemeinderat Dierdorf

Windkraft geht nun in die offizielle Planung

Dierdorf. Die Planung für Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Dierdorf kann nun weitergeführt werden. Die Steuerung der Windenergienutzung soll in der Verbandsgemeinde Dierdorf über einen Teilflächennutzungsplan nach dem Baugesetzbuch erfolgen. Bereits 2014 erfolgte eine Standortuntersuchung. Der Rat beschloss im Dezember 2014, eine artenrechtliche Voruntersuchung ausführen zu lassen. Diese wurde nun in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt.

Allgemein bekannt ist, dass in der Region eine ganze Reihe schützenswerter Vögel leben. Da wären zum Beispiel der Schwarzstorch am Dernbacher Kopf, der Rot- und Schwarzmilan oder der Habicht. Die Gutachter haben insgesamt 117 Horste kartiert, die laut Planer alle besetzt waren. Beim Schwarzstorch besteht ein Mindestabstand von drei Kilometern zu Windrädern, beim Rotmilan sind es eineinhalb Kilometer.

Zwei Potenzialflächen werden jetzt dadurch schon reduziert. Insgesamt verbleiben 144 Hektar. Ursprünglich waren es 177 Hektar. Die in Frage kommenden Flächen liegen jeweils links und rechts der Autobahn zwischen der Bundesstraße 413 und der Straße von Dierdorf-Giershofen nach Stebach. Ferner im Dreieck Kleinmaischeid, Großmaischeid, Isenburg. Dies ist auch die größte Fläche mit 82 Hektar. Den erforderlichen Ergänzungsbeschluss fasste der Verbandsgemeinderat einstimmig.

Jetzt werden die Planungsleistungen beauftragt und der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan erarbeitet. Dieser geht dann in das frühzeitige Beteiligungsverfahren. Bürgermeister Horst Rasbach sagte, dass „der Verfahrensablauf ergebnisoffen sei“. Er erinnerte auch daran, dass ein Flächennutzungsplan „Windkraft“ wichtig sei, denn sonst können Windkraft-Investoren auch außerhalb der geplanten Flächen Bauanträge einreichen. Sie sind dann privilegiert, die Verwaltung hat kein Mitspracherecht mehr beim Standort.

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