Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Austauschpflicht für Heizkessel
Region. Heizungsanlagen die älter als 30 Jahre sind dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit so genanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden.
Austauschpflicht und Dämmung
Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen ob sich ein Austausch dennoch rentiert. Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig von Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung auch wirtschaftlich empfehlenswert. Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen dabei, energiesparende Maßnahmen am Haus zu planen und Sanierungspflichten zu identifizieren.
Termine
Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 – 12.45 Uhr und von 13.30 - 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 71) 6 10.
Weitere Infos
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: (08 00) 6 07 56 00 (kostenfrei) montags, von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags, von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale RLP
