Politik | 07.02.2013

Entlastung für Jahresabschluss 2009 nicht für alle

Alt-OB wird von Rat für Handeln beim Schienenhaltepunkt kritisiert

Koblenz. Der Rat der Stadt Koblenz sollte dem Stadtvorstand für den Jahresabschluss 2009 in der letzten Sitzung am 1. Februar Entlastung erteilen, nachdem der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsauschusses Wolfram Reinstädtler sehr ausführlich die Posten dieses abgeschlossenen Jahres in seiner Rede berührt hatte. Es gab einiges zu kritisieren, etwa den verspäteten Jahresabschluss, den verspäteten Rechenschaftsbericht, die seit Jahren geforderte Überprüfung von Versicherungen (zögerliche Haltung „unverständlich“). Den Schwerpunkt bildete jedoch der Schienenhaltepunkt Mitte. Hierzu hatte der Rechnungsprüfungsausschuss mehrfach getagt. Reinstädtler monierte unter anderem das Fehlen eines städtischen Bauleiters mit entsprechender Ausbildung, das Fehlen eines Bauzeitenplans, einen verworfenen Generalplan sowie eine unzureichende Aktenführung. Aufträge seien mündlich vergeben worden. Und es wurde eine „Verletzung der Fürsorgepflicht“ des damaligen Oberbürgermeisters Schulte-Wissermann sowie ein „eindeutiges Organisationsverschulden“ vorgeworfen. Das Leistungsverzeichnis war nicht korrekt, so Reinstädtler - so wären Mehrkosten nachvollziehbar gewesen. Aber auch die SGD Nord wurde kritisiert. Letztlich gab es laut Rechnungsprüfungsausschuss einen „unzureichenden Abgleich“ mit dem Projektcontrolling. Unterm Strich explodierten die Kosten regelrecht: Statt der ursprünglich anvisierten sieben Millionen müssen derzeit voraussichtlich 17,5 Millionen Euro getragen werden - zumindest, bis die anhängigen Rechtsstreitigkeiten abschließend geklärt sind.

Beim Schienenhaltepunkt keine Entlastung für Alt-OB

Die Folge: Eine Mehrheit im Stadtrat wollte Eberhard Schulte-Wissermann in diesem Punkt keine Entlastung erteilen. Die Bürgermeisterin sowie die Beigeordneten erhielten vollumfänglich die Entlastung, der Alt-OB nur im besagten Punkt nicht. Der Einwand der Verwaltung, eine Einschränkung oder Verweigerung der Entlastung sei rechtlich nur vorgesehen, wenn es sich um die Haushalts-, Kassen- oder Rechnungsführung handele, fand kein Gehör. Für Eberhard Schulte-Wissermann gibt im Gegenzug noch die Möglichkeiten, eine Entlastung einzuklagen. Auch der Kompromissvorschlag der FDP, die Entscheidung zur Entlastung nach Abschluss des Rechtsstreits über die Kosten des Schienenhaltepunkts noch einmal aufzugreifen, stieß bei der Verwaltung auf Zweifel; nebenher wird damit gerechnet, dass es noch einige Jahre dauern kann. Eine Mehrheit aus BIZ, CDU, FDP und Teile der Grünen entschieden sich schließlich für die Aussetzung der Entlastung des Alt-OB beim Schienenhaltepunkt.

WPA

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