Allgemeine Berichte | 30.01.2014

Stadt Koblenz informiert

Antragsfrist für Schulbuchausleihe endet

Koblenz. Familien, die an der kostenfreien Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den entsprechenden Antrag bis 15. März stellen. Der Antrag wird genehmigt, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze (siehe „Information zum Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2014/15“) unterschritten wird. Dies müssen die Eltern durch Kopien entsprechender Bescheide (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld etc.) belegen. Die Antragsvordrucke erhalten Eltern in der Schule. Die unterschriebenen Anträge können per Post zugesandt oder persönlich bei der Stadtverwaltung Koblenz, Kultur- und Schulverwaltungsamt, Abteilung Schülerbezogene Leistungen, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz, abgegeben werden. Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit dem zutreffenden Einkommensbeleg (in Form einer Kopie) können entgegengenommen werden. Originalunterlagen können nicht zurückgesandt oder kopiert werden. Die Anträge können auch über die Schulen eingereicht werden, müssen aber zur Einhaltung des Datenschutzes in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.

Die Antragsfrist endet am 15. März. Schüler, deren Anträge erst nach dem 15. März eingehen, erhalten ihre Buchpakete aus organisatorischen Gründen erst drei bis vier Wochen nach Schulbeginn. Ausnahmen von der Frist sind Schulwechsel, Zuzug aus einem anderen Bundesland sowie Neuanmeldung an der Schule. In diesen Fällen verlängert sich die Frist um zwei Wochen ab dem Tag des Geschehens.

Informationen über den Termin und den Ort der Bücherausgabe erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung: Tel. (02 61) 1 29 19 17 (Buchstaben A - C), Tel. (02 61) 1 29 19 18 (Buchstaben E, I - P, Z),

Tel. (02 61) 1 29 19 22 (Buchstaben D, F, G, H, Q), Tel. (02 61) 1 29 19 28 (Buchstaben R - Y). Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Die Öffnungszeiten lauten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr. Mittwochs sind die Büros zur Antragsbearbeitung geschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können telefonisch auch Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.

Pressemitteilung

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