Allgemeine Berichte | 08.07.2023

Verwaltungsgericht Koblenz

Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes

Symbolbild. Pixabay

Den Eigentümern von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.

Der Kläger, Eigentümer eines Baudenkmals in der Stadt Bad Kreuznach, beantragte zunächst erfolglos bei der Beklagten die Errichtung eines 2 m hohen Solarzaunes auf der Einfriedungsmauer seines denkmalgeschützten Anwesens. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens verfolgte er sein Begehren im Klageverfahren weiter. Dort trug er vor, Klimaschutzbelange müssten dem Denkmalschutz vorgehen. In der näheren Umgebung seines Anwesens seien weitere modernere bauliche Maßnahmen durchgeführt worden. Dem trat der Beklagte entgegen.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung des beantragten Solarzaunes lägen nicht vor, so die Koblenzer Richter. Bei dem Anwesen des Klägers handele es sich um ein Denkmal im Sinne des Gesetzes, welches durch die geplante Solaranlage beeinträchtigt werde. Die Beklagte sei hingegen nicht verpflichtet, die aus diesem Grund notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen. Zwar sei nach dem im Jahr 2022 in Kraft getretenen Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien der Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der Abwägung verschiedener Schutzgüter ein vorrangiger Belang. Dies führe dazu, das auch im Denkmalschutzrecht grundsätzlich dieser Vorrang zu berücksichtigen sei. Nur bei Denkmälern von überragender Bedeutung sei eine andere Bewertung gerechtfertigt. Um ein solches Denkmal handele es sich bei dem Baudenkmal des Klägers nicht. Allerdings sei der Eigentümer bei der Beeinträchtigung eines Denkmals verpflichtet, die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten. Es obliege ihm, den Nachweis hierüber zu erbringen. Nach dem von dem Verwaltungsgericht vor Ort gewonnenen Eindruck wäre die Platzierung von Solaranlagen auf dem Walmdach des Gebäudes für das Baudenkmal des Klägers von deutlich geringerer Eingriffsqualität. Zudem käme die Errichtung von Solarenergieanlagen auf den Freiflächen des Anwesens in Betracht. Da sich der Antrag des Klägers mit diesen Alternativen nicht befasse, könne er – jedenfalls derzeit – die Erteilung der beantragten Genehmigung für einen Solarzaun nicht verlangen.

Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben.

Eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz, Urteil vom 5. Juni 2023, 1 K 922/22.KO)

Symbolbild. Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Bertram: Das ist mittlerweile der 4. Bus der von dieser Marke vollkommen ausbrennt. Des Weiteren berichte die Rhein Zeitung darüber, dass der VREM 37. Busse der ersten Generation vorsichtshalber außer betrieb...
  • Fabian F: Nichts Neues gefühlt ein Bus pro Woche
  • Sandra Sattler: Der Zustand der L330 zwischen. Nassau und Zimmerschied ist eine absolute Katastrophe- und das nicht erst seit gestern! Wir sind wohnhaft in Hömberg und werden seit vielen Jahren mit diversen Ausreden vom LBM vertröstet.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
Dauerauftrag
Dauerauftrag Imageanzeige
Wir helfen im Trauerfall
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten, beim Artikel Gartenmarkt/Stadt Neuwied
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
130 Jahre freiwillige Feuerwehr Bad Neuenahr und Tag der offenen Tür, 19.04.26
10 Jahre Bella Vita Frauenfitness
Empfohlene Artikel
Die Koblenzer Innenstadt bietet an drei Tagen ein abwechslungsreiches Programm. Foto: SCH
86

Koblenz. Der Koblenzer Frühling ist zurück! Am zweiten April-Wochenende hat die Stadt am Deutschen Eck ihre Besucher ganz im Zeichen der wärmeren Jahreszeit begrüßt. Der Winter ist Schnee von gestern und überall grünt und blüht es. Die Blumenbeete sind neu bepflanzt, Tulpen und Narzissen blühen auf großen Flächen und es duftet nach frisch gemähtem Rasen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Der Zustand der L83 wird regelmässig bemängelt. Foto: GS
10

Viele wünschen sich einen Fahrradweg an der L83 - aber ist das auch realisierbar?

HeimatCheck: Kempenich/Hausten: Fahrradweg bleibt vorerst Wunschdenken

Kempenich/Weibern/Morswiesen. Immer wieder erreichen die Redaktion Hinweise von Leserinnen und Lesern zum Zustand der Mayener Straße (L83) zwischen Kempenich, Weibern und Hausten. Die Kritik: deutliche Fahrbahnschäden und der Wunsch nach einem sicheren Radweg entlang der Strecke. Im Rahmen der Reihe „HeimatCheck“ hat BLICK aktuell beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) nachgefragt.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
108

Eine unglaublich brutale Tat ereignete sich gestern an der Mosel:

12.04.: Mosel: Unbekannte enthaupten Schwan und stehlen Eier

Region. Am Morgen des 12.04.2026 wurde am Moselufer in Andel ein getöteter Schwan von Anwohnern aufgefunden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurde dem Tier durch eine bislang unbekannte Person das Brustfleisch entnommen und der Kopf abgetrennt. Zudem wurden aus dem Nest eines brütenden Schwanenpaares sechs Eier entwendet.

Weiterlesen

Hausmeister, bis auf Widerruf
Image Anzeige
Imageanzeige - Dauerauftrag
Mitarbeiter IT-Administrator
Wohnträume
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
Koblenzer Kneipengeschichten
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
Angebotsanzeige (April)
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten- Modernisieren
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten -bitte beim Text vom Gartenmarkt
Staplerfahrer (m/w/d)
Blütenfest in Meckenheim
Anzeige Radiologie & Nuklearmedizin