Wirtschaft | 20.02.2013

Schwerbehindertenabgabe:

Betriebe sollten Frist nicht versäumen

Anzeigepflicht gegenüber Arbeitsagentur besteht auch ohne Aufforderung

Koblenz. Betriebe, die nicht die für sie gesetzlich vorgesehene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die entsprechende Meldung muss der Agentur für Arbeit bis zum 31. März vorliegen.

Wer in seinem Unternehmen mindestens 20 Arbeitsplätze hat - es gilt der Jahresdurchschnitt -, soll laut Sozialgesetzbuch fünf Prozent dieser Stellen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stellen. Wer dies nicht tut, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe sich nach der Betriebsgröße und dem Grad der Abweichung von der Pflicht richtet. Betroffene Betriebe sind verpflichtet, sich bis zum 31. März bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Eine Frist, die nicht versäumt werden sollte, betont Carmen Jonas, Reha-Teamleiterin bei der Arbeitsagentur Koblenz-Mayen. „Die Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Nichtmelden oder auch Verspätungen ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.“

Wichtig zum Einhalten der Frist ist auch, so Jonas, dass die entsprechenden Daten auf den richtigen Formularen erfasst und an die Agentur geschickt werden. Entsprechende Vordrucke und eine CD mit dem Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan für die elektronische Übermittlung wurden den Betrieben, die der Behörde bekannt sind, bereits zugeschickt. REHADAT-Elan unterstützt die Nutzer bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht ihnen die Abgabe der Erklärung per Mail. Wer keine Post bekommen hat, aber trotzdem meldepflichtig ist, kann die Unterlagen anfordern oder aus dem Internet laden: www.rehadat-elan.de. Denn Anzeigepflicht und Frist gelten in jedem Fall - auch wenn ein Betrieb nicht ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wurde.

Allerdings lasse sich die Abgabe deutlich reduzieren oder sogar ganz sparen - wenn schwerbehinderte Menschen eingestellt werden, erinnert Teamleiterin Jonas. „Nicht jedes Handicap führt schließlich zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung. Und oft braucht es nur geringen Aufwand, um einen Arbeitsplatz ’behindertengerecht‘ auszustatten. Im Einzelfall können wir für die Einstellung sogar Zuschüsse zahlen.“ Bei der Auswahl geeigneter Bewerber helfe die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen gern weiter. Derzeit sind dort rund 500 schwerbehinderte Menschen arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet.

Ansprechpartner für die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen: Tel. (0 18 01) 66 44 66 (Festnetz 3,9 Cent/Minute, Mobilfunk höchstens 42 Cent/Minute)

Pressemitteilung der

Bundesagentur für Arbeit

-Agentur für Arbeit

Koblenz-Mayen-

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