Politik | 22.05.2013

Verbot von Olivenölfläschchen auf Restauranttischen

Betrug an der Wurzel bekämpfen

Neue Verordnung ist Blamage für die EU-Institutionen

Brüssel. Als „faustdicke Blamage“ für alle drei EU-Institutionen hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen die jüngste Verordnung der EU-Kommission bezeichnet, Olivenölfläschchen auf Restauranttischen zu verbieten und damit der Verschwendung und Willkür „Tür und Tor zu öffnen“. Offensichtlich hat die EU-Kommission wieder einmal unter dem Deckmantel der Betrugsbekämpfung und Olivenölförderung, „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“. Alle Lippenbekenntnisse über Reduzierung der Bürokratie seien wertlos, wenn irgendwelche „superklugen“ Beamten und Bauernfunktionäre den Verbraucher immer stärker bevormunden wollten. Kommissionspräsident Barroso sei offensichtlich nicht willens, den bürokratischen Unsinn seiner Dienststelle einzudämmen. Die „Bevormundungspolitik“ der EU-Kommission sei leider von Rat und auch vom Parlament unterstützt bzw. geduldet worden. So habe es das Parlament versäumt, der EU-Verordnung rechtzeitig zu widersprechen und damit seine Rechte im Mitentscheidungsverfahren wirksam wahrzunehmen. Langen fordert eine Rücknahme dieser überflüssigen und schädlichen Verordnung. Für die Kontrollen vor Ort seien die nationalen Behörden verantwortlich, und nicht die EU. Wenn man die Agrarlobby und die EU-Beamten lasse, würden sie bald auch die Salz- und Pfeffersteuer, offene Weine und Bier vom Fass verbieten. Dem Einfallsreichtum sind in dieser Hinsicht leider keine Grenzen gesetzt.

Pressemitteilung Büro von

Dr. Werner Langen, MdEP (CDU)

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : Man könnte auch Aschenbecher und/oder Mülleimer aufstellen. Allerdings kann man so viel leichter abkassieren wenn jemand ne Kippe wegwirft und das Stadtbild wird nicht beeinträchtigt durch Rentner die im Mülleimer Pfandflaschen suchen.
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
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