Bürgerschaft fordert Baumschutz
Bürgerbegehren zur Baumschutzsatzung in Koblenz für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
aus Koblenz
Koblenz. In Koblenz hat eine private Initiative von Bürgerinnen und Bürgern sowie im Klimaschutz aktiven Menschen der Stadt ein Bürgerbegehren zur Wiedereinführung der Baumschutzsatzung gestartet.
Die Initiatoren verbinden damit die Hoffnung, dass sich in den kommenden Wochen ein breites Bündnis der Zivilgesellschaft anschließen wird. Hintergrund ist der Beschluss des Stadtrates vom 26. März 2026, mit dem auf Antrag der FDP-Ratsfraktion die bestehende Satzung mehrheitlich – gegen die Empfehlung der Stadtverwaltung zum Erhalt - aufgehoben wurde. Nach Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens stellt diese Entscheidung einen tiefen Einschnitt für die Umwelt-, Klima- und Stadtentwicklungspolitik dar.
Stadtbäume als unverzichtbare Infrastruktur
Im Zentrum des Bürgerbegehrens steht ein erweitertes Verständnis von Stadtbäumen: Sie werden nicht als dekoratives Element, sondern als elementare Infrastruktur begriffen – vergleichbar mit Wasser-, Energie- oder Verkehrsnetzen. Gerade in dicht bebauten Quartieren übernehmen Bäume entscheidende Funktionen: Sie kühlen die Umgebung durch Schatten und Verdunstung, filtern Schadstoffe, binden Feinstaub, dämpfen Lärm und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Diese Leistungen kommen allen Menschen zugute – unabhängig von Einkommen oder Eigentum.
Besonders hervorgehoben wird deshalb die soziale Dimension: Ein Großteil der
Stadtbevölkerung verfügt über keinen eigenen Grundbesitz und ist daher in besonderem Maße auf öffentliche und gemeinschaftlich wirksame grüne Infrastrukturen angewiesen. „Stadtbäume sind nicht nur ökologische, sondern auch soziale Ausgleichsräume“, betonen die Vertretungsberechtigten. „Sie schützen gerade diejenigen, die den Folgen der Klimakrise am wenigsten ausweichen können.“
Kritik an politischem Verfahren
Die Initiatoren kritisieren, dass im Vorfeld des Ratsbeschlusses zentrale Perspektiven nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Neben Expertinnen und Experten aus Stadtökologie, Klimaschutz und Naturschutz betrifft dies aus ihrer Sicht insbesondere die breite Öffentlichkeit. Vor allem die Interessen derjenigen, die nicht über eigenes Grundeigentum verfügen, seien im politischen Entscheidungsprozess unzureichend gewichtet worden – obwohl gerade sie in besonderer Weise von funktionierenden städtischen Ökosystemen abhängen.
Alte Bäume sind nicht ersetzbar
Ein weiterer zentraler Punkt der Argumentation betrifft die ökologische Qualität bestehender Baumbestände. Insbesondere ältere Bäume erfüllen Funktionen, die kurzfristig nicht
kompensiert werden können. Bäume mit Höhlen, Totholzstrukturen und gewachsenen Kronen bieten Lebensräume für zahlreiche Arten – von Vögeln über Fledermäuse bis hin zu Insekten. Diese komplexen Ökosysteme entstehen über Jahrzehnte hinweg und lassen sich durch Neupflanzungen nicht kurzfristig ersetzen. Gleichzeitig stehen Stadtbäume zunehmend unter Druck: Verdichtung, Bauvorhaben, Leitungsarbeiten und klimabedingte Trockenheit schwächen ihre Vitalität. Verluste entstehen oft schleichend – durch viele einzelne Fällungen.
Baumschutzsatzung als Instrument von Fairness und Verlässlichkeit
Vor diesem Hintergrund sehen die Initiatoren in einer Baumschutzsatzung ein unverzichtbares Instrument, um Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness im Umgang mit Stadtbäumen zu
gewährleisten. Eine solche Satzung stelle sicher, dass:
• Fällungen genehmigungspflichtig sind,
• ökologische Belange geprüft werden,
• und Ersatzpflanzungen verbindlich erfolgen.
Vor allem aber verankere sie den Schutz der grünen Infrastruktur als gemeinsame Aufgabe der Stadtgesellschaft – und überlasse ihn nicht einzelnen Interessen oder Zufälligkeiten.
Vier Monate für über 4000 Unterschriften
Das Bürgerbegehren richtet sich unmittelbar gegen den Ratsbeschluss vom 26. März 2026. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz muss es innerhalb von vier Monaten
erfolgreich sein. Bis Ende Juli 2026 müssen daher mindestens 4.250 gültige Unterschriften gesammelt werden. Unterzeichnen dürfen ausschließlich wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Koblenz im Sinne des Kommunalwahlrechts.
Ziel: Eine zukunftsfähige und gerechte Stadtentwicklung
Die Initiatoren betonen, dass es ihnen nicht um eine starre Rückkehr zum Status quo geht, sondern um eine weiterentwickelte, ausgewogene und tragfähige Regelung, die ökologische Notwendigkeiten und berechtigte private Interessen miteinander in Einklang bringt. Angesichts zunehmender Hitzeperioden und wachsender Nutzungskonflikte sei es entscheidend, grüne Infrastruktur als gleichwertigen Partner der Klimaanpassung zu begreifen und systematisch zu stärken. „Eine Baumschutzsatzung ist kein bürokratisches Hindernis“, so die Initiatoren. „Sie ist ein notwendiger Schritt hin zu einer verantwortungsvollen, solidarischen und zukunftsfesten Stadtentwicklung.“
Das „Bürgerbegehren Koblenzer Baumschutzsatzung“ hat die Webseite http://bkb.rocks veröffentlicht. Sie bietet weiterführende Informationen rund um Stadtbäume und der Wirkweise
einer kommunalen Baumschutzsatzung, sowie aktuelle Hinweise im Kontext des
Bürgerbegehrens.
Unterschriftenlisten zum Download
Wie leisten nun Koblenzerinnen und Koblenzer ihre Unterschrift? Dazu darf die offizielle Unterschriftenliste von der Website heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem werden in den nächsten Tagen Anlaufstellen an gut erreichbaren Stellen des Stadtgebietes eingerichtet und auf der Webseite bekannt gegeben, wo Unterschriften geleistet werden können. Die
Initiative bittet um die Unterstützung der gesamten Bevölkerung. Über 70 % der Koblenzer Bürgerinnen und Bürger verfügen nicht über privaten Grundbesitz. Zudem appelliert das Bürgerbegehren insbesondere an die privaten Grundstücks- und Gartenbesitzenden sowie an
Unternehmen dieser Stadt: Eine zukunftsfähige grüne Infrastruktur kann nur im Miteinander gelingen. In einer Stadt, in der die große Mehrheit der Menschen über keinen eigenen Grundbesitz verfügt und auf die Leistungen von Stadtbäumen angewiesen ist, braucht es das
verantwortungsvolle Zusammenwirken aller. Die Initiatoren laden daher ausdrücklich dazu ein, die Wiedereinführung der Baumschutzsatzung als gemeinsamen Beitrag zu Lebensqualität, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit zu unterstützen.
Kontakt:
Sieglinde Karges
Marcel Hoffmann
Dr. Jens Woch
info@bkb.rocks
https://bkb.rocks
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Alte Platanen in den Augusta-Anlagen bieten Hochwasser- und Erosionsschutz, Kühlung und Habitate für Vögel, Fledermäuse, Insekten, Moose und Flechten Foto: Marcel Hoffmann
Willkommener Schatten auf der Festung Ehrenbreitstein Foto: Marcel Hoffmann
