Politik | 14.02.2013

Fehlende Beteiligung der Bevölkerung bemängelt

Stellungnahme der BIZ Fraktion zu der Privatisierung der Altstadtimmobilien

Koblenz. Bereits in der Stadtratssitzung im Februar 2011 hat die BIZ-Fraktion das zukünftig wichtige Thema der Nachnutzung der vor allem historisch wertvollen Altstadtimmobilien auf die politische Tagesordnung gesetzt. In ihrem Antrag machte die BIZ-Fraktion den Vorschlag, das städtische Ordnungsamt insgesamt oder teilweise in den städtischen Altstadtimmobilien unterzubringen, die als Folge des Zentralplatzprojektes frei werden. Zur Begründung ihres Vorschlags führte die BIZ-Fraktion mehrere Vorteile für unsere Stadt an:

1. Es entsteht eine zentrale, innerstädtische Anlaufstelle für das Ordnungsamt, was insbesondere den Publikumsverkehr erleichtert;

2. Es wird eine ständige innerstädtische Präsenz von Ordnungskräften hergestellt;

3. Die gewünschten gemeinsamen Streifen des Ordnungsamtes mit der Polizei werden deutlich erleichtert;

4. Eine optimale Nachnutzung eines der freiwerdenden Gebäude ist gewährleistet.

Um dem Gebot von Reduzierung des kommunalen Gebäudebestandes Rechnung zu tragen und Einnahmen für die Stadt zu erzielen, sollte nach dem damaligen Vorschlag der BIZ-Fraktion bei einem Gesamtumzug des Ordnungsamtes die Möglichkeit einer anschließenden Veräußerung des bisherigen städtischen Ordnungsamtsgebäudes geprüft werden.

Auf diesen Antrag der BIZ-Fraktion hin beschloss dann der Stadtrat in der genannten Sitzung am 10.02.2011, dass die Verwaltung ein „ganzheitliches Nachnutzungskonzeptes für alle durch den Umzug zum Zentralplatz freiwerdenden Immobilien“ ausarbeiten sollte.

Die Verwaltung führte in ihrer Stellungnahme zu dem BIZ Antrag unter anderem aus, dass die Beibehaltung der Immobilien durch die Stadt Koblenz ohne entsprechende Mieteinnahmen nicht den Erwartungen der ADD/Kommunalaufsicht entsprechen würde; die ADD hatte bei der Genehmigung des Zentralplatzprojektes nämlich die Erwartung formuliert, dass sich die Stadt Koblenz von dem Unterhalt dieser Gebäude trennt, um Unterhalts- und Betriebskosten zu minimieren.

Mit Anfragen hat die BIZ-Fraktion in der Folge versucht, den Sachstand des von der Verwaltung zu erstellenden Nachnutzungskonzeptes zu erfragen. Im Laufe der Zeit verengte sich die „Konzeption“ der Verwaltung lediglich auf die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens. Es zeichnete sich ab, dass die Genehmigung des Zentralplatzprojektes durch die ADD den Verkauf der Immobilien praktisch präjudizierte. Alternativen unerwünscht. Der Umzug der Koblenz-Touristik, die derzeit zu Miete am Bahnhofplatz untergebracht ist, z.B. in das Dreikönigenhaus, war damit auch vom Tisch. In dem Flyer „Halbzeit im Stadtrat“ hat die BIZ-Fraktion deshalb bereits im Januar 2011 die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass die Altstadtimmobilien Bürresheimer Hof, Mittelrhein Museum einschließlich Schöffenstübchen und Dreikönigenhaus im Eigentum der Stadt bleiben sollten.

Bei den in Rede stehenden Immobilien handelt es sich um einen Teil der historischen Kernsubstanz von Koblenz, die es langfristig zu bewahren und schützen gilt. Vorschlag der BIZ-Fraktion war es auch, dass der Bürresheimer Hof z. B. von der jüdischen Gemeinde als Synagoge genutzt werden könnte. Wir verurteilen, dass die Bevölkerung nicht ausreichend in den Meinungsbildungsprozess über die Zukunft ihrer Altstadt einbezogen wurde.

Die mannigfaltigen Ideen und Wünsche der Bürger wurden nicht gehoben und nicht abgefragt. Glücklicherweise hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2010 auf Änderungsantrag der SPD die Hürden für ein Bürgerbegehren nach § 17a GemO abgesenkt und mit dem Ratsreferendum ein neues Instrument eingeführt, das bereits in den meisten anderen Bundesländern existiert. Dabei können Bürgerentscheide vom Stadtrat selber initiiert werden. Die BIZ-Fraktion zieht diese Möglichkeit in Betracht.

BIZ-Fraktion im

Rat der Stadt Koblenz

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