Freundschaftskreis Koblenz/Petah-Tikva e.V.
Gedenkstätte Hadamar besucht
Koblenz.Eine Gruppe des Freundeskreises Koblenz/Petah-Tikva besuchte vor Kurzem die Gedenkstätte Hadamar bei Limburg. Erstmals 1953 wurde in der ehemaligen Landes-Pflegeanstalt auf dem Mönchberg der Opfer der NS-Euthansie-Verbrechen gedacht. Hadamar war eine von insgesamt sechs „T4“-Gasmordanstalten, in der allein von Januar bis August 1941 über 10.000 Kinder, Frauen und Männer mit Kohlenmonoxid-Gas ermordet wurden. Von August 1942 bis zum Kriegsende im März 1945 ließen die Nationalsozialisten etwa 5.000 Menschen verhungern oder durch überdosierte Medikamente sterben. Die aus der damaligen Rheinprovinz zusammengekarrten Menschen waren mehrheitlich arische Behinderte, aber auch Nervenkranke, Blinde, Taube, politisch Missliebige, „halbjüdische“ Kinder, tuberkulosekranke Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter sowie psychisch kranke Frontsoldaten, die nicht mehr kämpfen konnten oder wollten.
Räume der Vernichtung
Die dreistündige Führung von Wolfgang Schneider durch die Räume der Vernichtung war für die Gruppe nur schwer zu ertragen.
Sie zeigte den Weg der Opfer aus den Transportbussen in der Busgarage, von wo aus die Menschen direkt in den Keller getrieben wurden, vom Fotografieren zur Auskleidung und „ärztlichen“ Selektion in den vorgeblichen Duschraum, der luftdicht verschlossen und mit Gas gefüllt wurde und in dem die Menschen dicht gedrängt qualvoll erstickten. Anschließend wurden den Leichen Goldzähne herausgebrochen und Ringe abgestreift, darauf wurden sie über den den Betonestrich zum Seziertisch oder direkt in die Verbrennungsöfen geschleift.
Erfüllt mit Grauen und Trauer
All dies konnten die Koblenzer Besucher beim Rundgang nachvollziehen und besuchten dann, erfüllt mit Grauen und Trauer, die Massengräber auf dem nahen Friedhof. Der Freundschaftskreis Koblenz-Petah Tikva bekennt sich nach dem Besuch der Gedenkstätte einmal in aller Deutlichkeit zur Verpflichtung, die Erinnerung an die Nazi-Untaten und das Gedenken an die Opfer immer wach zu halten und zur uneingeschränkten Gültigkeit von § 1 des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Pressemitteilung
Freundschaftskreis
Koblenz/Petah-Tikva e.V.
