Politik | 07.07.2015

CDU-Wallersheim beantragte Änderung der Ausschilderung

Kein absolutes Halteverbot mehr im Wendehammer

Feuerwehrzufahrten in der Langenaustrasse beachten

Eingeschränktes Halteverbot im Wendehammer. CDU-Wallersheim

Wallersheim. Es war lange Zeit ein Ärgernis für die Anwohner der Langenaustrasse, dass sie ihre Fahrzeuge nicht für das Be- und Entladen im Wendehammer abstellen durften, da hier ein absolutes Halteverbot galt. Nach zahlreichen Beschwerden der Anwohner über diesen Zustand, wurde die CDU-Wallersheim erneut tätig und beantragte bei der Verwaltung die Ausschilderung in ein eingeschränktes Halteverbot zu ändern. „Es ist schon kurios, dass hier ein absolutes Halteverbot ausgeschildert wurde, denn demnach wäre es den Garagenbesitzern auch nicht gestattet ihr Fahrzeug zu verlassen, um ihre Garage zu schließen, denn schließlich parkt jemand gemäß StVO, der sein Fahrzeug verlässt!“, so Ernst Knopp, der sich bei der Verwaltung für die Änderung der Ausschilderung eingesetzt hat. „In diesem Zusammenhang haben wir auch gleich die Ausschilderung der Verbindungswege in der Langenaustrasse als Feuerwehrzufahrten überprüfen lassen“, so Ernst Knopp weiter. „Es freut uns sehr, dass die Verwaltung der Auffassung des CDU-Ortsverbandes gefolgt ist, dass es sich bei den Verbindungswegen um eine Feuerwehrzufahrt handelt und auch hier eine kurzfristige Umsetzung der Ausschilderung als Feuerwehrzufahrt, entsprochen hat“, so Ernst Knopp abschließend.

Pressemitteilung des CDU-

Ortsverbandes Wallersheim

Eingeschränktes Halteverbot im Wendehammer. Foto: CDU-Wallersheim

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