„Keine Gelder für Verfassungsfeinde“
Köbberling sieht Urteil als wichtigen Schritt zum Schutz der Demokratie
aus Koblenz
<div>Koblenz/Mainz. Die Landtagsabgeordnete Anna Köbberling begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, den Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes als unbegründet zurückzuweisen.</div><div>
</div><div>„Das ist eine wichtige Entscheidung für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Der Landtag muss sicherstellen können, dass staatliche Mittel nicht dazu eingesetzt werden, Verfassungsfeinde in ihrer Arbeit gegen unsere demokratische Ordnung zu unterstützen“, erklärt Köbberling.</div><div>
</div><div>Die entsprechende Regelung wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Landtag beschlossen. Sie sieht eine parlamentsspezifische Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitenden von Abgeordneten und Fraktionen vor. Entscheidend sei dabei ausdrücklich nicht die bloße Parteimitgliedschaft, sondern das konkrete Verhalten und das daraus abzuleitende Risiko für die parlamentarischen Rechtsgüter.</div><div>
</div><div>Köbberling betont: „Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie von verschiedenen Seiten unter Druck gesetzt wird, müssen demokratische Institutionen handlungsfähig und wehrhaft sein. Dabei ist es richtig und wichtig, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich klar begründet und an konkretes Verhalten geknüpft sind. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs gibt hierfür eine wichtige Bestätigung.“</div><div>
</div><div>„Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein für die Resilienz der Ersten Gewalt“, äußerte sich Landtagspräsident Matthias Lammert.</div><div>
</div><div>„Rheinland-Pfalz hat mit dieser Regelung bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Dass der Verfassungsgerichtshof die Regelung nun bestätigt hat, ist ein starkes Signal auch über unser Bundesland hinaus“, so Köbberling abschließend.</div>
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Dr. Anna Köbberling, MdL Foto: Susie Knoll / SPD RLP