Baumschutzsatzung in Gefahr
Kritische Stellungnahme der BI „Unsere Altstadt“ zum Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung
aus Koblenz
Koblenz. Die aufkommende Diskussion zur Abschaffung der Baumschutzsatzung überzeugt die Bürger „Unsere Altstadt“ weder fachlich noch umweltpolitisch.
Zwar werden reale Schwächen der bestehenden Regelung benannt, doch die daraus gezogene Konsequenz – die vollständige Abschaffung – ist unverhältnismäßig und riskant.
Die Argumentation, starre Schutzschwellen seien ungeeignet, mag zutreffen.
Daraus folgt jedoch nicht, dass auf verbindlichen Baumschutz verzichtet werden sollte. Im Gegenteil: Nach Ansicht der Bürgerinitiative ist eine Reform notwendig, nicht die Demontage des Instruments. Wer ein unpräzises Werkzeug kritisiert, sollte es verbessern – nicht wegwerfen.
Besonders problematisch ist die Behauptung, es entstehe kein Schutzverlust, da das Bundesnaturschutzrecht bestehen bleibt. Das ist irreführend. Bundesrecht sichert lediglich Mindeststandards und ersetzt keinen gezielten Schutz des innerstädtischen Baumbestandes. Die Abschaffung der Satzung würde faktisch Tür und Tor für zusätzliche Fällungen öffnen.
„Gerade in der Altstadt und Innenstadt“, so die Bürgerinitiative, „ist jeder Baum wichtiger denn je“.
Das Vertrauen in freiwillige Eigenverantwortung wirkt zudem realitätsfern. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten und bei steigenden Bodenpreisen zeigt sich regelmäßig, dass wirtschaftliche Interessen ökologische Belange verdrängen. Ohne klare Regeln wird Baumschutz zur Verhandlungsmasse.
Auch das Argument des Verwaltungsaufwands greift zu kurz. Bürokratieabbau ist sinnvoll – aber kein Freibrief, wirksame Schutzinstrumente abzuschaffen. Effizienzprobleme rechtfertigen Reformen, nicht den Rückzug des Staates aus zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Schließlich verkennt der Antrag die zentrale Funktion der Satzung: den Erhalt bestehender, ökologisch besonders wertvoller Bäume. Diese lassen sich durch Neupflanzungen kurzfristig nicht ersetzen. Wer den Schutz aufgibt, riskiert irreversible Verluste für Stadtklima und Lebensqualität.
Im Ergebnis steht der Antrag für eine einseitige Priorisierung von Eigentums- und Verwertungsinteressen zulasten des Gemeinwohls. Eine verantwortungsvolle Stadtpolitik würde die Satzung weiterentwickeln – nicht abschaffen.
Pressemitteilung BI „Unsere Altstadt“
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