Allgemeine Berichte | 07.02.2015

Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist verboten

Ordnungsamt wird den Jugendschutz überprüfen

Koblenz. Die närrische Zeit in Koblenz steht kurz vor ihrem Höhepunkt. Es wird gefeiert, gelacht und die „fünfte Jahreszeit“ wird in vollen Zügen genossen. Damit dies auch für Kinder und Jugendliche eine schöne Zeit bleibt, sind die Erwachsenen, besonders aber die Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken und die Verantwortlichen der Vereine als Veranstalter von Bällen und Sitzungen, gefragt, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.

Daher wird das Jugendamt auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Ordnungsamt Testkäufe durchführen, um den Jugendschutz zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass es neben der Abgabe von Alkohol auch verboten ist, den Verzehr zu gestatten oder zu fördern. Die Abgabe von Brandwein und Tabakwaren ist nur für Erwachsene ab 18 Jahren gestattet. Das Jugendamt weist auch darauf hin, dass eine gesetzliche Änderung im Jugendschutzgesetz erfolgt ist und es Jugendlichen unter 18 Jahren generell verboten ist, in der Öffentlichkeit zu rauchen.

Ordnungsamt, Polizei und Jugendamt werden bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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