Allgemeine Berichte | 11.04.2025

Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen!

Rheinland-Pfalz: Verbot von Flohmärkten an Sonntagen

Besonders betroffen sind privat organisierte Verkaufsveranstaltungen.  Foto:pixabay.com

Rheinland-Pfalz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass private Haus- und Dorfflohmärkte, die in erster Linie dem An- und Verkauf von Waren sowie der Gewinnerzielung dienen, an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig sind.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereins-, Pfarr-, Straßen- und Sportfeste, bei denen gelegentliche Verkäufe zugunsten gemeinnütziger Zwecke erfolgen. Diese Veranstaltungen fallen nicht unter das Verbot des rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetzes und sind daher grundsätzlich erlaubt. Gemäß dem Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich wahrnehmbaren Tätigkeiten untersagt, die die äußere Ruhe stören oder dem Charakter dieser Tage widersprechen. Besonders betroffen sind privat organisierte Verkaufsveranstaltungen, die – aufgrund ihres gewerblichen Charakters und der Gewinnerzielungsabsicht – typischerweise werktags stattfinden und für die es keine gesetzlich vorgesehene Ausnahmegenehmigung gibt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Linnertz: Flohmärkte künftig werktags durchführen

ADD-Präsident Thomas Linnertz empfiehlt, entsprechende Flohmärkte werktags zu veranstalten. Dies unterstütze zugleich den Erhalt des traditionellen Charakters von Sonn- und Feiertagen.

Öffentliche Veranstaltungen wie Vereins-, Pfarr- und Straßenfeste sowie sportliche Veranstaltungen mit geselligem Charakter, bei denen gelegentliche Verkäufe gemeinnützigen Zwecken dienen, sind nach Beendigung der Gottesdienste in der Regel zulässig und stehen nicht im Widerspruch zur sonn- und feiertäglichen Ruhe.

Besondere Schutzbestimmungen gelten an stillen Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag. An diesen Tagen sind zudem öffentliche Tanzveranstaltungen in bestimmten Zeiträumen untersagt – konkret von Gründonnerstag 4:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr sowie am Allerheiligentag, Volkstrauertag und Totensonntag jeweils ab 4:00 Uhr. Am Heiligabend gilt das Tanzverbot ab 13:00 Uhr bis zum 25. Dezember um 16:00 Uhr.

ROB

Besonders betroffen sind privat organisierte Verkaufsveranstaltungen. Foto:pixabay.com

Leser-Kommentar
13.06.202513:35 Uhr
Hans.J

Dieses Land geht langsam echt zugrunde, alles wird verboten, der reinste Selbstmord ist das!

17.04.202514:35 Uhr
Petra.K

Typisch Beamten Michel, hat immer was zu meckern, nörgeln, einfach richtig armselig!

14.04.202509:14 Uhr
K. Schmidt

Mit jeder Regelung und mit jeder Pressemeldung wie dieser wächst die AfD-Anhängerschaft wieder um ein paar Köpfe mehr. Es ist weniger die Migrationsdebatte, sondern viel mehr dieser unsägliche Bürokratenirrsinn in diesem Land, auf den die Bevölkerung zunehmend keine Lust mehr hat. Dämliches Regelungskleinklein wird geschaffen, Parteisoldaten in die Führungssessel der Ämter platziert, und dann gibts Bußgeld für den Dorfflohmarkt. Wenn es so weitergeht, hat die Landes-SPD nächstes Jahr auch die Zeit, um werktags Dorfflohmärkte zu veranstalten, denn dann werden sie bei der Landtagswahl auch von der AfD überholt. Die zwar auch nix besser machen wird, aber bis dahin einfach nur jede Wählerstimme annimmt, die von den anderen Parteien zu sehr vors Schienbein getreten wurde.

13.04.202514:38 Uhr
Marielle Hagenguth

Typisch für einen Jurist und Verwaltungsangestellter sich so was auszudenken und zu erlassen. Das sind genau die, die den Bürokratiewahnsinn befeuern. Übersetzt ist das nur Gängelung der mündige Bürger. Armes Deutschland!

13.04.202513:56 Uhr
Beate Christen

Blödsinn. Sollen Verkaufsoffene Sonntage verbieten. Da werden Arbeitnehmer gezwungen, zu arbeiten.
Freiwillige Flohmärkte u Privatmärkte sind ja freiwillig.

13.04.202512:40 Uhr
Birkenhead

Eine Erinnerung daran, wie überflüssig die "ADD" ist. Abschaffen und die Funktionen an Landkreise und Kommunen verteilen.

13.04.202508:30 Uhr
David S

Lächerlich ist das. Es ist doch schön so etwas zu besuchen am Sonntag wo man Zeit hat mit der Familie was zu unternehmen. Am besten noch alles schließen am Sonntag Schwimmbad Restaurants usw. dann kann man den ganzen Sonntag vorm Handy verbringen.

13.04.202508:28 Uhr
Hexe

Ich bin gerne auf solche privaten Flohmärkte gegangen, da sie einen Ausgleich zum Alltag waren. Man hatte nette Gespräche und hat auch was für die Nachhaltigkeit getan. Und Gewinn macht man mit sowas nicht. Denn der Neupreis war ja viel höher.
Und für das eingenommene Geld wird meistens was neues gekauft, z. B. neue Kinderkleidung was widerrum der Wirtschaft zu gute kommt.
Und wenn Dorfflohmarkt ist/ war hat man was für die Gemeinschaft getan.
Der findet auch nur 1x im Jahr statt. Zudem waren auch sämtliche Vereine am Start um die Jugendarbeit mit dem Geld zu fördern.
Alles was sich Bürger noch leisten können, wird verboten. So was von ??.
Aber da weiss ja der Fikus nicht, was man an Einnahmen hat. Überwachung lässt grüßen.

Sabrina J. antwortete am 13.04.202515:47 Uhr

In welcher Welt leben wir denn aktuell ?
Echt ganz schlimm.
Ich habe Angst um unsere Kinder.
Jeglicher Spaß wird verboten.
Alles wird bis ins Letzte geregelt und verboten.
Das ist einfach nur noch unglaublich und beschämend. Es wird sich sogar, wie in den Kommentaren zu lesen, an Fußballspielen gestört. Da kann ich einfach nur noch den Kopf schütteln.
Und gerade sonntags, wenn man frei hat, schlendert man doch gerne mit der Familie über einen Flohmarkt, Markt, Sportfest, Weinfest, geht auf ein Spiel, etc. Diejenigen, die verkaufen, gehen unter der Woche vielleicht arbeiten.
Armes Deutschland…
Ich möchte wetten, dass die, die so ein Verbot aussprechen, oder all diejenigen, die es für gut heißen, alle lieber Sonntag morgens in der Kirche sehen würden. Der Kirche wird leider immer noch zu viel Macht gegeben. Da lobe ich mir z.B. Frankreich.

13.04.202508:20 Uhr
Lieselotte

Sportveranstaltungen müssen auch nicht Sonntags sein, die Lärmbelästigung usw durch zb ein Fußballspiel muss nicht sein, Fußball kann man auch Werktags spielen.

T.K. antwortete am 13.04.202509:04 Uhr

Lasst einfach die Finger von Dingen die den Menschen Spaß machen. Hört auf alles regulieren zu wollen. Und wenn der ADD Assi meint sich sein Wohl in der Kirche kaufen zu müssen soll er doch. Es gibt rote Linien die weder die komischen, nicht gewählten Politiker noch irgendwelche Behörden überschreiten sollten. Das Volk sind wir, wir bezahlen eure Gehälter. Verspielt es nicht völlig in eurem krankhaften Wahn alles und jedem vorschreiben zu wollen was man darf und was nicht

13.04.202501:20 Uhr
Wilfried Eifel

Noch mehr Regelungswut! Der typische Deutsche will reguliert werden. Alles freigeben! Die Menschen regeln das ohne den Staat. Und zwar viel besser.

13.04.202500:16 Uhr
Miroslaw

Einfach nur lächerlich aber das ist so typisch Deutschland...
In anderen Ländern haben sogar Discounter Sonntage geöffnet..aber Srraßen und Sportveranstaltungen dürfen.. Kirmes oder verkaufsoffene Sonntage sind was anderes..?! Lachhaft nur, aber ich halte mich so oder so nicht daran.

12.04.202521:29 Uhr
Friedrich

Ich finde man sollte diversen zwischen Privatpersonen und Händlern.
Händler verbot ja, privat nein.
Viele machen es als Ausgleich um sich eine Kleinigkeit dazu verdienen zu können und etwas Abwechslung hat.
Wo bitte schön ist es schlimm wenn Käufe und Verkäufer auf solchen Märkten stöbern.
Man kann und sollte nicht alles was manchen Menschen Spaß macht verbieten.
Es gibt andere Brennpunkte die geschlossen und besser kontrolliert werden sollten.

12.04.202521:29 Uhr
Jemand

Gibt es doch gar nicht! Was will man denn noch alles verbieten?

12.04.202520:46 Uhr
Norbert Becker

So ein Schwachsinn kann nur hier in Rheinland-Schmalz entspringen. Ich habe schon meine Gründe, wenn ich das Rentenalter erreicht habe, ab nach NRW ziehe. Die maroden Straßen hier im Eifelkreis will ich nicht näher beschreiben....

12.04.202519:59 Uhr
Inge

Aber Sonntag verkaufen im Internet,z.B. Kleinanzeigen, ist erlaubt?

12.04.202511:09 Uhr
Michael Fischer

Ich finde es gut das gewerbliches (!) Handeln auf jeglichen Flohmärkten an Sonntagen verboten ist und bleibt.
Wer privat seine überflüssigen, für den Eigengebrauch angeschafften, Sachen verkauft fällt schließlich nicht unter die Regelung.

D.M.B antwortete am 13.04.202513:46 Uhr

Bitte genauer lesen: Im Text steht sehr wohl, dass laut ADD auch private Dorf-, Garagen- und Hofflohmärkte sonntags nicht zulässig seien.

Und ja, ich finde auch, dass die ADD da übers Ziel hinausschießt. Die sollten sich um wichtigere Dinge kümmern - vor allem, wenn man sich daran erinnert, welche unglückliche Figur sie nach der Ahrflut abgegeben haben!!!

12.04.202508:34 Uhr
Carola Klapperich

Falsche Zielsetzung. Verkaufsoffene Sonntage müssten eher verboten werden. Denn da bin ich teils als Arbeitnehmer gezwungen, arbeiten zu gehen .Sonntagsruhe bezieht sich nicht auf Gewinnerzielungsabsicht, sondern auf die Ruhemöglichkeit für den Menschen.
Flohmärkte werden von den meiesten Menschen nicht gewerbesmässig betrieben. Zudem sind sie sehr nachhaltig.

Michaela Frank antwortete am 12.04.202522:39 Uhr

Ganz genau, da haben wohl schlaue Bürokraten übers Ziel hinausgeschossen. Wer nimmt sich schon Urlaub, um seine Kram zu verkaufen, wo doch alle kaum was dafür bezahlen wollen/können. Die Preise für Flohmärkte Tische sind ja auch kaum noch bezahlbar. Wieder eine liebgewonne Tradition, die so abgeschafft wird.

M.B. antwortete am 12.04.202521:28 Uhr

Flohmärkte am Sonntag....perfekt.....sollen auf jeden Fall stattfinden...super , gerne jeden Sonntag in der gesamten Region - verkaufsoffene Sonntage sind absolut unnötig und stressen nur die Mitarbeiter, die dann erscheinen müssen - sollen doch die Käufer zum Flohmarkt wandern...

11.04.202514:45 Uhr
Frank Stemmer

Was ist denn dann mit der Kirmes.
Dort wird doch auf den Gewinn vom Wochende hin gearbeitet.
Ich denke hier wird wohl mit 2 erlei Mass gemessen.
Zumal die Kirmes Samstags und Sonntags auch Belästigung für viele Bürger enthält Musiklärm oder Wildpinkler falscher lautstarker Gesang usw.

Frank Schiff antwortete am 13.04.202507:38 Uhr

Typisch kirche, Politik Flohmärkte nie in Wohngebieten ,deshalb werden die verboten weil Leute was billiger bekommen,lieber laute kirmes und verkausoffene Sonntage verbieten.Geschaeftsleute reich genug ,kirmes ist laut,besoffene,wildpinkeln

Petra61 antwortete am 12.04.202522:50 Uhr

Da muss ich ihnen vollkommen Recht geben. Es gibt auch Stadtfeste, die mitten in Wohnvierteln stattfinden. Diese stellen eine große Lärmbelastung für die Anwohner dar. Das müsste dann auch verboten werden. Dort findet auch gewerblicher Verkauf statt.

Petra61 antwortete am 12.04.202522:49 Uhr

Da muss ich ihnen vollkommen Recht geben. Es gibt auch Stadtfeste, die mitten in Wohnvierteln stattfinden. Diese stellen eine große Lärmbelastung für die Anwohner dar. Das müsste dann auch verboten werden. Dort findet auch gewerblicher Verkauf statt.

Jemand antwortete am 12.04.202521:28 Uhr

Belästigung ist kirmes nur für den, der sie sowieso nicht mag, der rest geht feiern.

Phil antwortete am 12.04.202518:47 Uhr

Dem stimme ich absolut zu.

Kirmes ist nicht nur laut sondern wird auch noch in Wohngebieten veranstaltet, oft bis Mitternacht.

Flohmärkte finden für gewöhnlichen außerhalb von Wohngebieten statt und sind zudem viel leiser und enden schon lange vor Mitternacht.

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