Verfassungsgerichtshof Koblenz kippt Kommunalwahlgesetz
Stimmzettel bleiben wie gehabt
Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat entschieden: Das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl ist nicht verfassungskonform. Damit wurde das rot-grüne Kommunalwahlgesetz gekippt und die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt.
„Ich bin sehr froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof durch ein deutliches Signal die staatliche Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler in den Wahlkabinen untersagt hat“, meint der Koblenzer Landtagsabgeordnete Andreas Biebricher und fragt sich: „Was hat sich Rot-Grün nur dabei gedacht, ein Gesetz - gegen unsere Stimmen - zu verabschieden und sämtliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit in den Wind zu schlagen?“ Auch ihm sei das Ziel Frauenförderung überaus wichtig, doch heilige der Zweck nicht die Mittel. „Politik sollte niemals mit der Brechstange betrieben werden“, so der Christdemokrat.
Durch die Inkaufnahme der Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl habe die rot-grüne Regierungskoalition mit dieser undurchdachten Initiative der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen. „Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Landesregierung gestoppt - so, wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten.“ Biebricher zufolge seien zahlreiche Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am 25. Mai stellen wollen, irritiert und verärgert, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgeht.
„Die große Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten hätte man sich komplett sparen können. Frau Dreyer und Herr Lewentz hatten das verfassungswidrige Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen können. Alle Warnungen wurden jedoch von den führenden SPD- und Grünen-Politikern einfach abgetan. Wer aber Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt“, stellt Biebricher fest und macht unmissverständlich deutlich: „Deshalb: Keine verfassungsrechtlichen Experimente mehr, schließlich ist der Verfassungsgerichtshof kein Reparaturbetrieb für unüberlegte Gesetze!“ Biebricher unterstreicht, dass die Wähler in der Wahlkabine keinesfalls beeinflusst werden dürften. „Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt hat, werden nun die Wahlzettel wie bisher - ohne weitere Beeinflussung - gedruckt, und das ist gut so! Vielmehr sollten wir gemeinsam überlegen, wie man mehr Frauen, Jüngere und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern kann - aber bitte ohne die Verfassung zu strapazieren. Statt Ideologie sollte vielmehr der gesunde Menschenverstand walten“, so Biebricher abschließend.
Pressemitteilung des MdL
Andreas Bierbricher (CDU)
