Politik | 09.04.2014

Verfassungsgerichtshof Koblenz kippt Kommunalwahlgesetz

Stimmzettel bleiben wie gehabt

Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat entschieden: Das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl ist nicht verfassungskonform. Damit wurde das rot-grüne Kommunalwahlgesetz gekippt und die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt.

„Ich bin sehr froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof durch ein deutliches Signal die staatliche Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler in den Wahlkabinen untersagt hat“, meint der Koblenzer Landtagsabgeordnete Andreas Biebricher und fragt sich: „Was hat sich Rot-Grün nur dabei gedacht, ein Gesetz - gegen unsere Stimmen - zu verabschieden und sämtliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit in den Wind zu schlagen?“ Auch ihm sei das Ziel Frauenförderung überaus wichtig, doch heilige der Zweck nicht die Mittel. „Politik sollte niemals mit der Brechstange betrieben werden“, so der Christdemokrat.

Durch die Inkaufnahme der Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl habe die rot-grüne Regierungskoalition mit dieser undurchdachten Initiative der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen. „Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Landesregierung gestoppt - so, wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten.“ Biebricher zufolge seien zahlreiche Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am 25. Mai stellen wollen, irritiert und verärgert, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgeht.

„Die große Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten hätte man sich komplett sparen können. Frau Dreyer und Herr Lewentz hatten das verfassungswidrige Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen können. Alle Warnungen wurden jedoch von den führenden SPD- und Grünen-Politikern einfach abgetan. Wer aber Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt“, stellt Biebricher fest und macht unmissverständlich deutlich: „Deshalb: Keine verfassungsrechtlichen Experimente mehr, schließlich ist der Verfassungsgerichtshof kein Reparaturbetrieb für unüberlegte Gesetze!“ Biebricher unterstreicht, dass die Wähler in der Wahlkabine keinesfalls beeinflusst werden dürften. „Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt hat, werden nun die Wahlzettel wie bisher - ohne weitere Beeinflussung - gedruckt, und das ist gut so! Vielmehr sollten wir gemeinsam überlegen, wie man mehr Frauen, Jüngere und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern kann - aber bitte ohne die Verfassung zu strapazieren. Statt Ideologie sollte vielmehr der gesunde Menschenverstand walten“, so Biebricher abschließend.

Pressemitteilung des MdL

Andreas Bierbricher (CDU)

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Neueste Artikel-Kommentare

12.12.: Nordlichter über Burgbrohl?

  • Klaus Elmar Müller: Am 15. Dezember war von ca. 22 Uhr bis morgens 5 Uhr ein orangenfarbener Schein im Oberdorf von Burgbrohl zu sehen. Nicht vom zunehmendem Mond, weil immer an derselben Stelle. Gleichzeitig war der Horizont im Westen fast taghell.
  • H. Schüller: Zitat DB: "Der neue Akkuzug im Pfalznetz ist ein Leuchtturmprojekt für die Region. Ab Frühjahr 2026 sollen insgesamt 44 Akku-Oberleitungs-Hybridfahrzeuge der Firma Stadler schrittweise zum Einsatz kommen.
  • H. Schüller: Korrektur: Das zukünftig von Akkuzügen befahren Bahnnetz in der Pfalz ist 240 km lang; dazu reicht der Aktionsradius der dort eingesetzten Akkuzüge mit 80 km Reichweite aus.
  • H. Schüller: In der Pfalz fahren ab 2026 Akkuzüge mit 200 km Reichweite. Unverständlich, warum diese zukunftsweisende Lösung nicht auch im Ahrtal gewählt wurde. Falls die aktuelle Akkukreichweite dennoch nicht ausgereicht...
  • Peter Schmidt: Ihnen ist aber bewusst, dass die Philosophie von (Kreis-)Sparkassen auch in der Förderung von regionalen Projekten liegt? Hier ist überhaupt nichts zu kritisieren. Zudem bezweifle ich, dass die Zinsen...
  • Georg Ceres: Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn sich diese Arena selbst finanzieren würde. Aber leider wird sicherlich die Sparkasse auch Geld ihrer Kunden reinstecken, und stattdessen keine anständigen Zinsen zahlen.
Wir helfen im Trauerfall, Motiv 3
Weihnachtsgrußanzeige 2025
Weihnachtsgrüße aus Andernach
Innovatives aus Weißenthurm
Weihnachtsgrüße aus der Pellenz
Bad Neuenahr
Wiedereröffnung der KSK Geschäftsstelle Bad Neuenahr
Weihnachtsgruß Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter, Förderverein
Weihnachtsanzeige
Empfohlene Artikel

Koblenz/Andernach. Geschlossen und hochmotiviert zeigte sich die CDU Koblenz-Montabaur bei ihrem Bezirksparteitag in Andernach-Miesenheim. Die Delegierten wählten ihren neuen Bezirksvorstand und bestätigten dabei zentrale Mitglieder mit ausgezeichneten Ergebnissen, darunter Susanne von Wnuk-Lipinski und Leo Biewer aus Koblenz, die nun gemeinsam im Vorstandsteam mit dem Vorsitzenden Matthias Lammert sowie allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern die CDU im Land wieder an die Spitze bringen wollen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Der Baum fiel während der Fahrt auf die Straße

21.12.: Ungesicherter Weihnachtsbaum verursacht Unfall auf der B49

Lahnstein. Am 21. Dezember 2025 ereignete sich gegen 18:40 Uhr auf der Bundesstraße 49 in Fahrtrichtung Koblenz ein Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Fahrer verlor einen Weihnachtsbaum, da dieser offenbar nicht ausreichend gesichert war und während der Fahrt auf die Straße fiel.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Wir helfen im Trauerfall
Wir helfen im Trauerfall
Dusch WC
Mitgliederwerbung
Wiedereröffnung der KSK Geschäftsstelle Bad Neuenahr
Wiedereröffnung der KSK Geschäftsstelle Bad Neuenahr
Weihnachtsgrüße aus der VG Weißenthurm
Weihnachtsgrüße aus der VG Weißenthurm
Weihnachtsgrüße aus der VG Weißenthurm
Weihnachtsgrüße aus der Pellenz
Weihnachtsgruß
3+1 Aktion
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung Dezember 2025
Weihnachtsgrüße
Weihnachtsgrüße
LKW-Fahrer, Facharbeiter Abbruch & Erdbau, Baggerführer, Maschinist
Weihnachtsgrüße aus der Vordereifel